Sachgebiet: Bergrecht
Gesetzgeber: Bund
Vom 31. Juli 1991, BGBl. I S. 1751, zuletzt gendert am 29. November 2018, BGBl. I S. 2034, 2197 (Bitte beachten Sie, dass die nderungen aus Artikel 2 Verordnung zur nderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen vom 18.10.2017 (BGBl. I S. 3584) gem. Artikel 2 Abs. 2 dieser Vorschrift erst am 24.10.2019 in Kraft treten. Sie sind mithin textlich noch nicht bercksichtigt.)
Auf Grund des 65 Nr. 3, des 66 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a, b, d und e, Nr. 5 und 6, des 67 Nr. 1 und 8 sowie des 68 Abs. 2 Nr. 1 und 3 und Abs. 3 Nr. 1 und 3, auch in Verbindung mit 126 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 und den 128 und 129 Abs. 1 sowie des 176 Abs. 3 Satz 3 des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) verordnet der Bundesminister fr Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister fr Arbeit und Sozialordnung und fr den Bereich der Kstengewsser im Einvernehmen mit dem Bundesminister fr Verkehr:
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