Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Berlin
Vom 6. November 1997, GVBl. S. 582, zuletzt geändert am 14. Juli 2006, GVBl. S. 869
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Beseitigungspflichtiger
§ 2 Einzugsbereiche
§ 3 Kosten und Entgelte
§ 4 Inkrafttreten
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