Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 10. April 2018 (GVBl. S. 72), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 35 der Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (ABI. L 211 vom 14.8.2009, S. 55) sowie Artikel 39 der Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG (ABI. L 211 vom 14.8.2009, S. 94).
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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