Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 14. Juli 2010 (GVBl. II S. 1), zuletzt geändert am 15. Juli 2020 (GVBl. II Nr. 61 S. 1)
Auf Grund des Artikels 16 Absatz 4 des Landesplanungsvertrages in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Februar 2008 (GVB1. 1 S. 42) in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) und die Änderung des Landesplanungsvertrages vom 18. Dezember 2007 (GVB1. 1 S. 325) verordnet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft im Einvernehmen mit der Senatorin für Stadtentwicklung des Landes Berlin:
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: