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Vorschrift Gemeinsame Raumordnungsverfahrensverordnung

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  • Vom 14. Juli 2010 (GVBl. II S. 1), geändert am 15. Oktober 2018 (GVBl. I Nr. 22 S. 1)

  • Vom 14. Juli 2010 (GVBl. II S. 1)

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Verordnung über die einheitliche Durchführung von Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg (Gemeinsame Raumordnungsverfahrensverordnung - GROVerfV)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Brandenburg

Vom 14. Juli 2010 (GVBl. II S. 1), zuletzt geändert am 15. Juli 2020 (GVBl. II Nr. 61 S. 1)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.470367

Auf Grund des Artikels 16 Absatz 4 des Landesplanungsvertrages in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Februar 2008 (GVB1. 1 S. 42) in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) und die Änderung des Landesplanungsvertrages vom 18. Dezember 2007 (GVB1. 1 S. 325) verordnet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft im Einvernehmen mit der Senatorin für Stadtentwicklung des Landes Berlin:

§ 1 Gegenstand des Raumordnungsverfahrens

§ 2 Vorbereitung

§ 3 Verfahrensunterlagen

§ 4 Einleitung und Durchführung

§ 5 Beteiligung

§ 6 Einstellung

§ 7 Landesplanerische Beurteilung

§ 8 Beschleunigtes Verfahren

§ 9 Geltungsdauer

§ 10 Gebühren und Auslagen

§ 11 Übergangsregelung

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage (zu § 10)

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