Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Berlin
Vom 28. Juni 2020 (GVBl. S. 406), geändert am 11. Juni 2020 (GVBl. S. 610)
Auf Grund des Artikels 16 Absatz 4 des Landesplanungsvertrages in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 2008 (GVBl. S. 37) wird verordnet:
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