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Vorschrift Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

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Technische Regeln für Gefahrstoffe – Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 400)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Juli 2017 (GMBl 2017, S. 638)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1122521

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Verantwortung und Organisation

3.1 Verantwortung

3.2 Organisation

4 Grundsätze zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

4.1 Fachkunde

4.2 Beurteilung gleichartiger Tätigkeiten

4.3 Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

5 Ermitteln von Gefährdungen

5.1 Informationsquellen

5.2 Gefahrstoffe

5.3 Weitere relevante stoffbezogene Informationen

5.4 Tätigkeitsbezogene Informationen

5.5 Informationen über Substitutionsmöglichkeiten

5.6 Erkenntnisse über die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen

5.7 Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischer Vorsorge

5.8 Gefahrstoffverzeichnis

6 Gefährdungsbeurteilung

6.1 Vorgehen

6.2 Tätigkeiten mit geringer Gefährdung

6.3 Gefährdung durch Hautkontakt mit Gefahrstoffen

6.4 Gefährdung durch Einatmen von Gefahrstoffen

6.5 Physikalisch-chemische Gefährdungen

6.5.1 Explosionsfähige Gemische

6.5.2 Energiereiche Stoffe und Gemische

6.5.3 Weitere Brand- und Explosionsgefährdungen

6.6 Sonstige Gefährdungen

6.7 Festlegung von Schutzmaßnahmen

7 Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen

8 Dokumentation

Literatur und Datenbanken

Anhang 1 zu TRGS 400
Vorschlag für eine Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Anhang 2 zur TRGS 400
Kriterien zur Überprüfung der Eignung von Handlungsempfehlungen nach Nummer 6.1

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