Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Mrz 2018 (GMBl 2018 S. 401) zuletzt gendert durch die Bekanntmachung vom 12. September 2024 (GMBl 2024, S. 874), berichtigt durch die Bekanntmachung vom 5. Juni 2025 (GMBl 2025, S. 405)
Gem 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium fr Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss fr Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel fr Betriebssicherheit bekannt:
Die TRBS 1111 „Gefhrdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung“, Ausgabe September 2006, BAnz. 2006, S. 7 [Nr. 232a] v. 9.12.2006, wird wie folgt neu gefasst:
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