logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender
  • Gesamtverzeichnis
  • LBW Kunden
  • Übersichten
  • Mein Rechtskataster
Vorschrift Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel – physische und psychische Faktoren

Aktuelle Fassung

  • Die aktuelle Fassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
  •  

Technische Regeln für Betriebssicherheit – Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel – physische und psychische Faktoren (TRBS 1151)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Bund

Vom 21. März 2025 (GMBl 2025, S. 210)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1712877

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technischen Regel für Betriebssicherheit bekannt:

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Ergonomie, ergonomische Gestaltung, ergonomische Faktoren

2.2 Arbeitssystem

2.3 Wechselwirkungen

2.4 Belastung

2.5 Beanspruchung und Auswirkungen von Beanspruchung

2.5.1 Physische (körperliche) Auswirkungen von Beanspruchung

2.5.2 Psychische Auswirkungen von Beanspruchung

3 Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen durch physische (körperliche) und psychische Faktoren bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

3.1 Allgemeines

3.2 Vorgehensweise

3.3 Ermittlung körperlicher und psychischer Belastungen

3.4 Bewertung der Gefährdungen durch physische (körperliche) und psychische Belastungen

3.4.1 Kriterien zur Bewertung der Gefährdungen durch physische (körperliche) und psychische Belastungen

3.4.2 Beurteilungsmaßstäbe zur Bewertung von Gefährdungen durch physische (körperliche) und psychische Belastungen

3.5 Beschreibung konkreter Gefährdungen durch körperliche und psychische Belastungen

3.5.1 Einordnung der Belastungsarten und -merkmale im Arbeitssystem

3.5.2 Gefährdungen im Kontext der Auswahl, Anordnung und Bedienung von Arbeitsmitteln (Benutzerschnittstelle)

3.5.3 Gefährdungen im Kontext der Gestaltung von Funktionsteilung und Arbeitsaufgaben

3.5.4 Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitsorganisation bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

3.5.5 Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitszeit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

3.5.6 Gefährdungen aus der Arbeitsumgebung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

4 Schutzmaßnahmen

4.1 Rangfolge und Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen

4.2 Gestaltungsanforderungen unmittelbarer physischer (körperlicher) und psychischer Faktoren an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel

4.2.1 Anforderungen an die Schnittstellengestaltung für die Auswahl, Anordnung und Bedienung von Arbeitsmitteln (Benutzerschnittstelle)

4.2.2 Anforderungen an die Gestaltung der Funktionsteilung und Arbeitsaufgaben (Aufgabenschnittstelle)

4.2.3 Gestaltungsanforderungen an die Arbeitsorganisation bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

4.2.4 Gestaltungsanforderungen an die Arbeitszeit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 BetrSichV)

4.2.5 Gestaltungsanforderungen an die Arbeitsumgebung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

Anhang A
Praxisbeispiele einer Gefährdungsbeurteilung für Gefährdungen und Arbeitsgestaltungsmaßnahmen physischer (körperlicher) und psychischer Faktoren bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

A1 Verkaufsarbeitsplatz einer Metzgerei

A1.1 Eingrenzung des Arbeitsplatzes – Allgemeine Beschreibung

A1.2 Ermittlung der physischen (körperlichen) und psychischen Belastungen

A1.2.1 Vorgehensweise und Methodik (siehe Abschnitt 3.2 dieser Technischen Regel)

A1.2.2 Physische (körperliche) Belastungsarten (siehe Abschnitt 3.3 dieser Technischen Regel)

A1.2.3 Psychische Belastungsmerkmale (siehe Abschnitt 3.3 dieser Technischen Regel)

A1.3 Beschreibung konkreter Gefährdung durch physische (körperliche) und psychische Belastungen

A1.3.1 Gefährdungen im Kontext mit der Auswahl, Anordnung und Bedienung von Arbeitsmitteln (Benutzerschnittstelle) (siehe Abschnitt 3.5.2 dieser Technischen Regel)

A1.3.2 Gefährdungen im Kontext der Gestaltung von Funktionsteilung und Arbeitsaufgaben (siehe Abschnitt 3.5.3 dieser Technischen Regel)

A1.3.3 Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitsorganisation bei der Verwendung von Arbeitsmittel (siehe Abschnitt 3.5.4 dieser Technischen Regel)

A1.3.4 Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitszeit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 3.5.5 dieser Technischen Regel)

A1.3.5 Gefährdung aus der Arbeitsumgebung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 3.5.6 dieser Technischen Regel)

A1.4 Maßnahmen

A1.4.1 Vermeidung von Gefährdungen bei der Schnittstellengestaltung (Benutzerschnittstelle) (siehe Abschnitt 4.2.1 dieser Technischen Regel)

A1.4.2 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Funktionsteilung und Arbeitsaufgaben (Aufgabenschnittstelle) (siehe Abschnitt 4.2.2 dieser Technischen Regel)

A1.4.3 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitsorganisation (siehe Abschnitt 4.2.3 dieser Technischen Regel)

A1.4.4 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitszeit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 4.2.4 dieser Technischen Regel)

A1.4.5 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Arbeitsumgebung bei der Verwendung des Arbeitsmittels (siehe Abschnitt 4.2.5 dieser Technischen Regel)

A2 Einsatz einer Mensch-Roboter-Kollaboration in der Montage von Elektronikteilen

A2.1 Eingrenzung des Arbeitsplatzes

A2.1.1 Allgemeine Beschreibung

A2.1.2 Beschreibung des Arbeitsplatzes und der Tätigkeiten

A2.2 Ermittlung der physischen (körperlichen) und psychischen Belastungen

A2.2.1 Vorgehensweise und Methodik (siehe Abschnitt 3.2 dieser Technischen Regel)

A2.2.2 Physische (körperliche) Belastungsarten (siehe Abschnitt 3.3 dieser Technischen Regel)

A2.2.3 Psychische Belastungsmerkmale (siehe Abschnitt 3.3 dieser Technischen Regel)

A2.3 Beschreibung konkreter Gefährdungen durch physische (körperliche) und psychische Belastungen

A2.3.1 Gefährdungen im Kontext der Auswahl, Anordnung und Bedienung von Arbeitsmitteln (Benutzerschnittstelle) (siehe Abschnitt 3.5.2 dieser Technischen Regel)

A2.3.2 Gefährdungen im Kontext der Gestaltung von Funktionsteilung und Arbeitsaufgaben (siehe Abschnitt 3.5.3 dieser Technischen Regel)

A2.3.3 Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitsorganisation bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 3.5.4 dieser Technischen Regel)

A2.3.4 Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitszeit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 3.5.5 dieser Technischen Regel)

A2.3.5 Gefährdungen aus der Arbeitsumgebung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 3.5.6 dieser Technischen Regel)

A2.4 Maßnahmen

A2.4.1 Vermeidung von Gefährdungen bei der Schnittstellengestaltung (Benutzerschnittstelle) (siehe Abschnitt 4.2.1 dieser Technischen Regel)

A2.4.2 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Funktionsteilung und Arbeitsaufgaben (Aufgabenschnittstelle) (siehe Abschnitt 4.2.2 dieser Technischen Regel)

A2.4.3 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitsorganisation (siehe Abschnitt 4.2.3 dieser Technischen Regel)

A2.4.4 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitszeit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 4.2.4 dieser Technischen Regel)

A2.4.5 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Arbeitsumgebung bei der Verwendung des Arbeitsmittels (siehe Abschnitt 4.2.5 dieser Technischen Regel)

A3 Montagearbeitsplatz

A3.1 Eingrenzung des Arbeitsplatzes

A3.1.1 Allgemeine Beschreibung

A3.2 Ermittlung der physischen (körperlichen) und psychischen Belastungen

A3.2.1 Physische (körperliche) Belastungsarten (siehe Abschnitt 3.3 dieser Technischen Regel)

A3.2.2 Psychische Belastungsmerkmale (siehe Abschnitt 3.3 dieser Technischen Regel)

A3.3 Beschreibung und Bewertung konkreter Gefährdung durch physische (körperliche) und psychische Belastungen

A3.3.1 Beschreibung und Bewertung konkreter Gefährdungen im Kontext der Auswahl, Anordnung und Bedienung von Arbeitsmitteln (Benutzerschnittstelle) (siehe Abschnitt 3.5.2 dieser Technischen Regel)

A3.3.2 Beschreibung und Bewertung konkreter Gefährdungen im Kontext der Gestaltung von Funktionsteilung und Arbeitsaufgaben (siehe Abschnitt 3.5.3 dieser Technischen Regel)

A3.3.3 Beschreibung und Bewertung konkreter Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitsorganisation bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 3.5.4 dieser Technischen Regel)

A3.3.4 Beschreibung und Bewertung konkreter Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitszeit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 3.5.5 dieser Technischen Regel)

A3.3.5 Beschreibung und Bewertung konkreter Gefährdungen aus der Arbeitsumgebung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 3.5.6 dieser Technischen Regel)

A3.4 Maßnahmen

A3.4.1 Vermeidung von Gefährdungen bei der Schnittstellengestaltung (Benutzerschnittstelle) (siehe Abschnitt 4.2.1 dieser Technischen Regel)

A3.4.2 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Funktionsteilung und Arbeitsaufgaben (Aufgabenschnittstelle) (siehe Abschnitt 4.2.2 dieser Technischen Regel)

A3.4.3 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitsorganisation (siehe Abschnitt 4.2.3 dieser Technischen Regel)

A3.4.4 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitszeit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 4.2.4 dieser Technischen Regel)

A3.4.5 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Arbeitsumgebung (siehe Abschnitt 4.2.5 dieser Technischen Regel)

Anhang B
Hinweise für Maßnahmen zu Gefährdungsfaktoren an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel im Regelwerk

Literaturhinweise
Vorschriften, Regeln und Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück