Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Baden-Württemberg
Vom 8. Dezember 2020 (GBl. S. 1184), geändert durch Artikel 155 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. S. 1, 19)
Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17. 9. 2015, S. 1).
Auf Grund von 73 Absatz 1 Nummern 1 und 2 und Absatz 8 Nummer 2 der Landesbauordnung fr Baden-Wrttemberg (LBO) in der Fassung vom 5. Mrz 2010 (GBl. S. 357, 358, ber. S. 416), die zuletzt durch Gesetz vom 18. Juli 2019 (GBl. S. 313) gendert worden ist, wird verordnet:
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