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Auf die Quelle kommt es anImmissionsschutzImmissionsschutz ist das Fachmedium für alle, die sich mit der Entstehung von schädlichen Umwelteinwirkungen. Was die Branche umtreibt und wie Sie einwandfreien Immissionsschutz in der Praxis gestalten, erfahren Sie einmal im Quartal von versierten Spezialisten. Lesen Sie qualitätsgeprüfte Beiträge über
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Im Wortlaut |
Artikel 3 Nummer 10 EU-VO Nr. 715/2007 Abschalteinrichtung“ ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird. |
Artikel 5 Absatz 2 EU-VO Nr. 715/2007 |
Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig. Dies ist nicht der Fall, wenn: a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten; b) die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist; c) die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen im Wesentlichen enthalten sind. |
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