Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Juli 2024 (GMBl. 2024 S. 712)
1) Hinweis: Die TRGS 520 wurde nach Stand der Technik und Hinweisen aus der Praxis grundlegend überarbeitet - mit besonderem Schwerpunkt im Bereich Fachkunde zu Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen.
Die Technische Regel zu Gefahrstoffen TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle, Ausgabe Januar 2012, GMBl 2012, S. 102-115 [Nr. 7] (v. 2.3.2012), wird wie folgt neu gefasst1):
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.