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Vorschrift Erneuerbare-Wärme-Gesetz

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  • Vom 17. März 2015, GBl. S. 151

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Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz - EWärmeG)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Baden-Württemberg

Vom 17. März 2015 (GBl. S. 151), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 41)

Amtliche Anmerkung:

Notifiziert gemäß der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.07.1998, S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12).

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.718228

Der Landtag hat am 11. März 2015 das folgende Gesetz beschlossen:

Teil 1 Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Nutzungspflicht

§ 5 Zur Erfüllung der Nutzungspflicht anerkannte erneuerbare Energien

Teil 2 Wohngebäude

§ 6 Anerkennung und Berechnung bei Wohngebäuden

§ 7 Pauschalierte Erfüllung bei Solarthermie

§ 8 Energieeinsparmaßnahmen durch baulichen Wärmeschutz

§ 9 Gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan

§ 10 Ersatzmaßnahmen

§ 11 Kombinationsmöglichkeiten

§ 12 Gebäudekomplexe

Teil 3 Nichtwohngebäude

§ 13 Anerkennung und Berechnung bei Nichtwohngebäuden

§ 14 Pauschalierte Erfüllung mit Solarthermie bei Nichtwohngebäuden

§ 15 Energieeinsparmaßnahmen durch baulichen Wärmeschutz bei Nichtwohngebäuden

§ 16 Gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan bei Nichtwohngebäuden

§ 17 Ersatzmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden

§ 18 Kombinationsmöglichkeiten bei Nichtwohngebäuden

Teil 4 Ausnahmen und Befreiungen

§ 19 Ausnahmen und Befreiungen

Teil 5 Vollzug und Zuständigkeit

§ 20 Nachweispflicht

§ 21 Hinweispflicht

§ 22 Zuständige Behörde, Aufgaben, Befugnisse

Teil 6 Ergänzende Bestimmungen

§ 23 Ordnungswidrigkeiten

§ 24 Verhältnis zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bei öffentlichen Gebäuden

§ 25 Ermächtigung für innovative Technologien und Evaluation

§ 26 Übergangsvorschriften

§ 26a Übergangsvorschriften

§ 27 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

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