Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 31. Juli 2006 (BGBl. I S. 1753), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 340)
Die Änderung durch Artikel 4 des dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 340) tritt gemäß Artikel 7 Absatz 2 desselben Gesetzes am 1. Januar 2027 in Kraft und ist textlich daher noch nicht umgesetzt.
§ 33 Beförderung aus anderen Mitgliedstaaten und Beendigung von Beförderungen unter Steueraussetzung
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