Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 2. Januar 2020 (BGBl. I S. 3), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1780)
Auf Grund des § 35c des Einkommensteuergesetzes, der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2886) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates:
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