logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender
  • Gesamtverzeichnis
  • LBW Kunden
  • Übersichten
  • Mein Rechtskataster
Vorschrift Empfehlung zur Modernisierung von Gebäuden

Aktuelle Fassung

  • Die aktuelle Fassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
  •  

EMPFEHLUNG (EU) 2019/1019 DER KOMMISSION vom 7. Juni 2019 zur Modernisierung von Gebäuden ((EU) 2019/1019)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 7. Juni 2019 (ABl. L 165 S. 70)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1282101

Präambel

Empfehlung

ANHANG

1. EINLEITUNG

2. GEBÄUDETECHNISCHE SYSTEME UND DEREN INSPEKTIONEN, EINSCHLIEẞLICH ANFORDERUNGEN AN DIE INSTALLATION SELBSTREGULIERENDER EINRICHTUNGEN UND VON SYSTEMEN FÜR DIE GEBÄUDEAUTOMATISIERUNG UND -STEUERUNG

2.1. Ziel: Gewährleistung der optimalen Effizienz gebäudetechnischer Systeme und Unterstützung des Energie- und des Raumklimamanagements

2.2. Anwendungsbereich der Bestimmungen zu gebäudetechnischen Systemen und deren Inspektionen, selbstregulierenden Einrichtungen und Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung

2.2.1. Gebäudetechnische Systeme: Systemanforderungen, Bewertung und Dokumentation der Gesamtenergieeffizienz (Artikel 2, Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 9 der EPBD)

2.2.2. Gebäudetechnische Systeme: Inspektionen (Artikel 14 und 15 der EPBD)

2.2.3. Anforderungen betreffend die Installation selbstregulierender Einrichtungen (Artikel 8 Absatz 1 der EPBD)

2.2.4. Anforderungen betreffend die Installation von Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung (Artikel 14 Absatz 4 und Artikel 15 Absatz 4 der EPBD)

2.3. Zum Verständnis der Bestimmungen zu gebäudetechnischen Systemen und deren Inspektionen, selbstregulierenden Einrichtungen und Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung

2.3.1. Anforderungen an gebäudetechnische Systeme sowie Bewertung und Dokumentation der Gesamtenergieeffizienz gebäudetechnischer Systeme (Artikel 2, Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 9 der EPBD)

2.3.1.1. Erweiterung der Begriffsbestimmung für „gebäudetechnische Systeme“ (Artikel 2 Nummer 3 der EPBD)

2.3.1.2. Neue gebäudetechnische Systeme in der EPBD (Artikel 2 Nummer 3 und Artikel 2 Nummer 3a der EPBD)

2.3.1.3. Nützliche Begriffsbestimmungen: „Heizungsanlage“ und „Klimaanlage“ (Artikel 2 Nummer 15a und Artikel 2 Nummer 15 der EPBD)

2.3.1.4. Wann sind die Auflagen anwendbar? (Artikel 8 Absätze 1 und 9 der EPBD)

2.3.1.5. Bedeutung von Begriffen (Artikel 8 Absätze 1 und 9 der EPBD)

2.3.2. Inspektion von Heizungsanlagen, Klimaanlagen, kombinierten Heizungs- und Lüftungsanlagen und von kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen (Artikel 14 und 15 der EPBD)

2.3.2.1. Entwicklung der Bestimmungen über Inspektionen in der EPBD (Artikel 14 und 15 der EPBD)

2.3.2.2. Nennleistung (Artikel 2 Nummer 17, Artikel 14 und 15 der EPBD)

2.3.2.3. Heizungsanlagen und kombinierte Heizungs- und Lüftungsanlagen (Artikel 14 der EPBD)

2.3.2.4. Kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen (Artikel 14 und 15 der EPBD)

2.3.2.5. Wärmepumpen und Dachanlagen (Artikel 2 Nummer 18, Artikel 14 und 15 der EPBD)

2.3.2.6. Energieeffizienz unter typischen oder durchschnittlichen Betriebsbedingungen (Erwägungsgrund 36, Artikel 14 Absatz 1 und Artikel 15 Absatz 1 der EPBD)

2.3.2.7. Elektronische Überwachungsfunktionen und wirksame Steuerungsfunktionen in Wohngebäuden (Artikel 14 Absatz 5 und Artikel 15 Absatz 5 der EPBD)

2.3.2.8. Ausnahmeregelungen für Inspektionen (Artikel 14 Absätze 2, 4 und 5 sowie Artikel 15 Absätze 2, 4 und 5 der EPBD)

2.3.2.9. Alternativmaßnahmen

2.3.3. Anforderungen betreffend die Installation selbstregulierender Einrichtungen und von Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung (Artikel 8 Absatz 1, Artikel 14 Absatz 4 und Artikel 15 Absatz 4 der EPBD)

2.3.3.1. Systeme für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung (Artikel 2 Nummer 3a, Artikel 14 Absatz 4 und Artikel 15 Absatz 4 der EPBD)

2.3.3.2. Selbstregulierende Einrichtung en (Artikel 8 Absatz 1 der EPBD)

2.3.3.3. Wann sind die Auflagen anwendbar? (Artikel 8 Absatz 1, Artikel 14 Absatz 4 und Artikel 15 Absatz 4 der EPBD)

2.3.4. Technische, wirtschaftliche und funktionelle Realisierbarkeit (Artikel 8 Absatz 1, Artikel 14 Absatz 4 und Artikel 15 Absatz 4 der EPBD)

2.4. Orientierungshilfe für die Umsetzung der Bestimmungen zu gebäudetechnischen Systemen und deren Inspektionen, selbstregulierenden Einrichtungen und Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung

2.4.1. Anforderungen an gebäudetechnische Systeme sowie Bewertung und Dokumentation der Gesamtenergieeffizienz gebäudetechnischer Systeme (Artikel 2, Artikel 8 Absatz 1, Artikel 14 und 15 der EPBD)

2.4.1.1. Umsetzung der Begriffsbestimmungen (Artikel 2 der EPBD)

2.4.1.2. Festlegung von Systemanforderungen (Artikel 8 Absatz 1 der EPBD)

2.4.1.3. Umsetzung der Bestimmungen über die Bewertung und Dokumentation der Systemeffizienz (Artikel 8 Absatz 1 der EPBD)

2.4.2. Inspektion von Heizungsanlagen, Klimaanlagen, kombinierten Heizungs- und Lüftungsanlagen und von kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen (Artikel 14 und 15 der EPBD)

2.4.2.1. Inspektionen von Heizungsanlagen und kombinierten Heizungs- und Lüftungsanlagen (Artikel 14 der EPBD)

2.4.2.2. Inspektionen von Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen (Artikel 15 der EPBD)

2.4.3. Anforderungen in Bezug auf die Installation selbstregulierender Einrichtungen und von Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung (Artikel 8 Absatz 1, Artikel 14 Absatz 4 und Artikel 15 Absatz 4 der EPBD)

2.4.3.1. Umsetzung der Anforderungen in Bezug auf die Installation selbstregulierender Einrichtungen (Artikel 8 Absatz 1 der EPBD)

2.4.3.2. Umsetzung der Anforderungen in Bezug auf die Installation von Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung (Artikel 14 Absatz 4 und Artikel 15 Absatz 4 der EPBD)

2.5. Zusätzliche Überlegungen zu Systemanforderungen, Bewertung und Dokumentation der Systemeffizienz, Inspektionen und Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung

2.5.1. Mögliche Auslegungen der Anforderungen an gebäudetechnische Systeme (Artikel 8 Absatz 1 der EPBD)

2.5.1.1. Neue gebäudetechnische Systeme

2.5.1.2. Bereits vor der Änderung erfasste Systeme

2.5.2. Bewertung und Dokumentation der Gesamtenergieeffizienz eines Systems (Artikel 8 Absatz 9 der EPBD)

2.5.2.1. Anwendungsbereich der Effizienzbewertung

2.5.2.2. Gesamteffizienz

2.5.2.3. Dokumentation der Systemeffizienz

2.5.3. Inspektionen (Artikel 14 und 15 der EPBD)

2.5.3.1. Feststellung des Schulungsbedarfs

2.5.3.2. Änderungen der Berichterstattungsmethode

2.5.3.3. Änderungen der Datenbank

2.5.3.4. Änderungen des Qualitätssicherungsmechanismus

2.5.4. Systeme für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung: Anforderungen an gemischt genutzte Gebäude und Wartung (Artikel 14 Absatz 4 und Artikel 15 Absatz 4 der EPBD)

2.5.4.1. Gemischt genutzte Gebäude

2.5.4.2. Wartung von Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung

3. BESTIMMUNGEN ZUR ELEKTROMOBILITÄT

3.1. Ziel: Unterstützung der Bereitstellung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

3.2. Anwendungsbereich der Bestimmungen zur Elektromobilität

3.3. Zum Verständnis der Vorschriften über Elektromobilität

3.3.1. Stellplätze (Artikel 8 Absatz 2 bis Artikel 8 Absatz 8 der EPBD)

3.3.2. Wann werden die Verpflichtungen ausgelöst? (Artikel 8 Absatz 2, Artikel 8 Absatz 5 der EPBD)

3.3.2.1. Grundkriterien

3.3.2.2. Gebäude, die sowohl als Wohn- als auch als Nichtwohngebäude dienen

3.3.3. Bedeutung von Begriffen (Artikel 8 Absätze 2 bis 8 der EPBD)

3.3.4. Anforderungen in Bezug auf die Errichtung einer Mindestanzahl von Ladepunkten (Artikel 8 Absatz 3 der EPBD)

3.3.5. Richtlinie 2014/94/EU

3.4. Leitlinien für die Umsetzung der Bestimmungen zur Elektromobilität

3.4.1. Sicherstellung der korrekten Umsetzung (Artikel 8 Absätze 2 bis 8 der EPBD)

3.4.2. Ausnahmen (Nichtanwendung) (Artikel 8 Absätze 4 und 6 der EPBD)

3.4.2.1. Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten, keine Anforderungen an KMU festzulegen oder anzuwenden

3.4.2.2. Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten, bestimmte Anforderungen nicht auf bestimmte Arten von Gebäuden anzuwenden

3.4.3. Definition und Festlegung von Anforderungen in Bezug auf die Errichtung einer Mindestanzahl von Ladepunkten (Artikel 8 Absätze 2, 3 und 5 der EPBD)

3.4.3.1. Technische Anforderungen an Ladepunkte

3.4.3.2. Sonstige Anforderungen

3.4.3.3. Divergierende Anreize und verwaltungstechnische Schwierigkeiten (72)

3.4.4. Nachhaltigkeit (Artikel 8 Absatz 8 der EPBD)

3.4.5. Langfristige Strategie und finanzielle Maßnahmen (Artikel 2a der EPBD)

4. VORSCHRIFTEN FÜR DIE BERECHNUNG VON PRIMÄRENERGIEFAKTOREN

4.1. Ziel: Transparenz bei der Berechnung von Primärenergiefaktoren

4.2. Anwendungsbereich der Bestimmungen für die Berechnung von Primärenergiefaktoren

4.3. Zum Verständnis der Vorschriften für die Berechnung von Primärenergiefaktoren

4.3.1. Zu berücksichtigender Energiebedarf (Anhang I Nummer 2, Absatz 1 der EPBD)

4.3.2. Festlegung von Primärenergiefaktoren (Anhang I Nummer 2 Absatz 2 der EPBD)

4.3.3. Eine optimale Gesamtenergieeffizienz der Gebäudehülle anstreben (Anhang I Nummer 2 Absatz 3 der EPBD)

4.3.4. Standortnahe und standortferne erneuerbare Energiequellen (Anhang I Nummer 2, Absatz 4 der EPBD)

4.4. Umsetzung der Vorschriften für die Berechnung von Primärenergiefaktoren

5. NACHPRÜFUNG UND DURCHSETZUNG

6. ZUSAMMENFASSUNG DER EMPFEHLUNGEN

6.1. Empfehlungen für gebäudetechnische Systeme und ihre Inspektionen, selbstregulierende Einrichtungen und Systeme für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung

6.2. Empfehlungen zur Elektromobilität

6.3. Empfehlungen für die Berechnung von Primärenergiefaktoren

6.4. Bereichsübergreifende Empfehlungen

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück