logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender
  • Gesamtverzeichnis
  • LBW Kunden
  • Übersichten
  • Mein Rechtskataster
Vorschrift Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Altfassung

  • Zurück zur aktuellen Fassung vom Stand vom 08.12.2022
  • Diese Altfassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs

Weitere Fassungen/ Versionsvergleich

Änderungstext dieser Fassung anzeigen

Diese Fassung vergleichen

Weitere Fassungen

  • Vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240)

  • Vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436, 3449)

  • Vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 1087, 1093)

  • Weitere 10 Fassungen…

  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1145)

Hinweis der Redaktion:

Die Änderung des § 3 Nr. 20 durch Artikel 12 des Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746 vom 28. April 2020 (BGBl. I S. 960, 1009) tritt gem. Artikel 17 Abs. 8 derselben Vorschrift am 26. Mai 2022 in Kraft und sind daher textlich noch nicht umgesetzt worden.

Die Änderung des § 3 durch Artikel 14 des Gesetzes zur Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 1087, 1092) tritt gemäß Artikel 20 Absatz 5 derselben Vorschrift am 26. Mai 2022 in Kraft und ist textlich daher noch nicht umgesetzt. Siehe auch Änderungstext.

Die Änderungen durch Artikel 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1145) treten gemäß Artikel 3 derselben Vorschrift am 1. Januar 2022 in Kraft und sind daher textlich noch nicht umgesetzt. Siehe auch Änderungstext.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.887816

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Abfallwirtschaftliche Ziele

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten

§ 4 Produktkonzeption

§ 5 Einrichten der Gemeinsamen Stelle

§ 6 Registrierung

§ 7 Finanzierungsgarantie

§ 8 Niederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten

§ 9 Kennzeichnung

Abschnitt 3
Sammlung und Rücknahme

§ 10 Getrennte Erfassung

§ 11 Verordnungsermächtigungen

Unterabschnitt 1
Sammlung und Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten

§ 12 Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten

§ 13 Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 14 Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 15 Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte

§ 16 Rücknahmepflicht der Hersteller

§ 17 Rücknahmepflicht der Vertreiber

§ 18 Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten

Unterabschnitt 2
Rücknahme von Altgeräten anderer Nutzer als privater Haushalte

§ 19 Rücknahme durch den Hersteller

Abschnitt 4
Behandlungs- und Verwertungspflichten, Verbringung

§ 20 Behandlung und Beseitigung

§ 21 Zertifizierung

§ 22 Verwertung

§ 23 Anforderungen an die Verbringung

§ 24 Vierordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten

§ 25 Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, der Hersteller sowie deren Bevollmächtigter, der Vertreiber und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen

§ 26 Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 27 Mitteilungspflichten der Hersteller

§ 28 Informationspflichten der Hersteller

§ 29 Mitteilungspflichten der Vertreiber

§ 30 Mitteilungspflichten der entsorgungspflichtigen Besitzer nach § 19

Abschnitt 6
Gemeinsame Stelle

§ 31 Aufgaben der Gemeinsamen Stelle

§ 32 Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen

§ 33 Befugnisse der Gemeinsamen Stelle

§ 34 Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle

§ 35 Organisation der Gemeinsamen Stelle

Abschnitt 7
Zuständige Behörde

§ 36 Zuständige Behörde

§ 37 Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung

§ 38 Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde

§ 39 Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Abschnitt 8
Beleihung

§ 40 Ermächtigung zur Beleihung

§ 41 Aufsicht

§ 42 Beendigung der Beleihung

Abschnitt 9
Schlussbestimmungen

§ 43 Beauftragung Dritter

§ 44 Widerspruch und Klage

§ 45 Bußgeldvorschriften

§ 46 Übergangsvorschriften

Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)
Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Gerätekategorien des § 2 Absatz 1 fallen

Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1)
Angaben bei der Registrierung

Anlage 3 (zu § 9 Absatz 2)
Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten

Anlage 4 (zu § 20 Absatz 2)
Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Altgeräten

Anlage 5 (zu § 20 Absatz 2 Satz 4)
Technische Anforderungen an Standorte für die Lagerung und Behandlung von Altgeräten

Anlage 6 (zu § 23 Absatz 1)
Mindestanforderungen an die Verbringung von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten, bei denen es sich möglicherweise um Altgeräte handelt

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück