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Vorschrift Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

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  • Ausgabe: Februar 2017 (GMBl 2017, S. 218)

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Technische Regeln für Gefahrstoffe – Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 201)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Februar 2017 (GMBl 2017, S. 218; geändert GMBl 2018, S. 234)

Amtliche Anmerkung:

*) Hinweis: Die TRGS wurde redaktionell überprüft und angepasst.

In Nummer 4 gab es u. a. folgende Änderungen und Ergänzungen:

  • - Verweis auf die Gefährdungsbeurteilung als entsprechende Grundlage (TRGS 400),

  • - Verzicht auf die Verwendung des Begriffs "Hauptgefahr", statt dessen wird für die vereinfachten Kennzeichnung auszuwählenden Piktogramme und weitere Kennzeichnungselemente auf die Gefährdungsbeurteilung abgehoben,

  • - Hinweis, dass neben hergestellten Produkten auch beschaffte Stoffe und Gemische bei der innerbetrieblichen Verwendung durch den Arbeitgeber selbst zu kennzeichnen sind, wenn die Kennzeichnung unzureichend ist,

  • - Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen ein Umetikettieren von der alten auf die neue Kennzeichnung notwendig bzw. nicht notwendig ist.

Die Reihenfolge der Anhänge wurde geändert bzw. mit dem Hauptteil synchronisiert und ein neuer Anhang mit Verweisen auf Informationsquellen zur Einstufung wurde eingefügt. Der Anhang "Vereinfachte Einstufung bei Informationsdefiziten" wurde vollständig unter Berücksichtigung der CLP-Verordnung überarbeitet.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1047922

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:

  • - Neufassung der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"

Ausgabe Februar 2017*)

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Allgemeine Hinweise bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

4 Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

4.1 Informationsermittlung und Einstufung

4.2 Identifizierbarkeit

4.3 Kennzeichnung

4.4 Kennzeichnung von Stoffen oder Gemischen in ortsbeweglichen Behältern

4.5 Kennzeichnung von Stoffen oder Gemischen in ortsfesten Einrichtungen

4.6 Abfälle

4.7 Produkte für die produkt- oder verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung oder für wissenschaftliche Zwecke

Anhang 1 zu TRGS 201
Informationsquellen zur Einstufung von Stoffen und Gemischen

Anhang 2 zu TRGS 201
Vereinfachte Einstufung bei Informationsdefiziten

1 Allgemeine Hinweise

2 Besondere Hinweise

2.1 Physikalische Gefahren

2.2 Gesundheitsgefahren

2.3 Umweltgefahren

Anhang 3 zu TRGS 201
Kennzeichnung von Rohrleitungen nach den Durchflussstoffen

Anhang 4 zu TRGS 201: Erläuterung zur Methode von YOUNG et al. zur Bestimmung der alkalischen bzw. sauren Reserve

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