Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 25. April 2016 (GVOBl. M-V S. 198), zuletzt geändert am 21. November 2020 (GVOBl. M-V S. 1138)
Die Änderungen durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c des Zweiten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 21. November 2020 (GVOBl. M-V S. 1138) treten gemäß Artikel 2 dieser Vorschrift am 1. Januar 2023 in Kraft und sind daher textlich noch nicht umgesetzt.
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