DURCHFHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/1859 DER KOMMISSION vom 6. November 2019 zur Festlegung von Vorschriften fr die Anwendung des Artikels 10 der Verordnung (EU) 2019/1242 des Europischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erhebung bestimmter Daten ((EU) 2019/1859)
Vom 6. November 2019 (ABl. L 286 S. 10), gendert durch Artikel 1 der DURCHFHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/96 DER KOMMISSION vom 25. Januar 2022 (ABl. L 17 S. 1)
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