Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Berlin
Vom 25. September 1997 (GVBl. S. 491), geändert am 16. März 2007 (GVBl. S. 142)
Auf Grund des §11 des Landesfischereischeingesetzes vom 21. April 1995 (GVB1. S. 269) wird verordnet:
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