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Vorschrift DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS zur Festlegung des Formats für die Übermittlung der Daten und Informationen über die in Verkehr gebrachten Fanggeräte und über den in den Mitgliedstaaten gesammelten Fanggeräte-Abfall sowie des Formats des Qualitätskontrollberichts gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2019/904

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  • Vom 31. Mai 2021 (ABl. L 211 S. 51, ber. ABl. L 18 S. 131 2022)

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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/958 DER KOMMISSION vom 31. Mai 2021 zur Festlegung des Formats für die Übermittlung der Daten und Informationen über die in Verkehr gebrachten Fanggeräte und über den in den Mitgliedstaaten gesammelten Fanggeräte-Abfall sowie des Formats des Qualitätskontrollberichts gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates ((EU) 2021/958)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 31. Mai 2021 (ABl. L 211 S. 51)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1444823

Präambel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

ANHANG 1
Format für die Übermittlung der Daten über die in Verkehr gebrachten Fanggeräte, die Kunststoff enthalten, und über den gesammelten Fanggeräte-Abfall gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates

ANHANG 2
Format für den Qualitätskontrollbericht, der die Daten gemäß Anhang 1 im Einklang mit Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates begleitet

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