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Vorschrift Durchführungsbeschluss zur Bestätigung oder Änderung der vorläufigen Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO<sub>2</sub>-Emissionen und der Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen für Hersteller von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen für das Kalenderjahr 2020 und zur Information der Hersteller über die Werte für die Berechnung der Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen und der Abweichungsziele für die Kalenderjahre 2021 bis 2024 gemäß der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates

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  • Vom 26.September 2022 (ABl. L 280 S. 49)

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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/2087 DER KOMMISSION vom 26. September 2022 zur Bestätigung oder Änderung der vorläufigen Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen und der Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen für Hersteller von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen für das Kalenderjahr 2020 und zur Information der Hersteller über die Werte für die Berechnung der Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen und der Abweichungsziele für die Kalenderjahre 2021 bis 2024 gemäß der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates ((EU) 2022/2087)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 26.September 2022 (ABl. L 280 S. 49), ber. 3. August 2023 (ABl. L 200 S. 5)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1599114

Präambel

Artikel 1

Artikel 2

ANHANG I

Teil A
LEISTUNG DER HERSTELLER VON PERSONENKRAFTWAGEN

Teil B
LEISTUNG DER HERSTELLER LEICHTER NUTZFAHRZEUGE

ANHANG II

Teil A
Werte zur Berechnung der Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen und der Abweichungsziele für die Kalenderjahre 2021 bis 2024 gemäß Anhang I Teil A Nummern 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/631

Teil B
Werte zur Berechnung der Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen und der Abweichungsziele für die Kalenderjahre 2021 bis 2024 gemäß Anhang I Teil B Nummern 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/631 (leichte Nutzfahrzeuge)

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