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Vorschrift Durchführungsbeschluss zur Annahme des LIFE-Arbeitsprogramms

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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/210 DER KOMMISSION vom 12. Februar 2018 über die Annahme des mehrjährigen LIFE-Arbeitsprogramms für den Zeitraum 2018-2020 ((EU) 2018/210)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 12. Februar 2018, ABl. L 39 S. 11

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1161989

Präambel

Artikel 1 Das mehrjährige Arbeitsprogramm

Artikel 2 Unionsbeitrag zum mehrjährigen Arbeitsprogramm

Artikel 3 Finanzierungsinstrumente

Artikel 4

Anhang

1. EINLEITUNG

1.1. Das Teilprogramm „Umwelt“

1.2.Das Teilprogramm „Klimapolitik“

2. AUFTEILUNG DER MITTEL AUF DIE EINZELNEN SCHWERPUNKTBEREICHE UND DIE EINZELNEN FINANZIERUNGSFORMEN — ARTIKEL 24 ABSATZ 2 BUCHSTABE A

2.1. Das Teilprogramm „Umwelt“

2.2. Das Teilprogramm „Klimapolitik“

3. PROJEKTBEREICHE, DURCH DIE DIE THEMATISCHEN PRIORITÄTEN NACH ANHANG III FÜR DAS TEILPROGRAMM „UMWELT“ UMGESETZT WERDEN (ARTIKEL 24 ABSATZ 2 BUCHSTABE B DER LIFE-VERORDNUNG)

3.1. Schwerpunktbereich „Umwelt und Ressourceneffizienz“

3.2. Schwerpunktbereich „Natur und Biodiversität“

3.3. Schwerpunktbereich Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich

4. VERKNÜPFEN DER ALLGEMEINEN ZIELE MIT MASSNAHMENBEZOGENEN ZUSCHÜSSEN IM RAHMEN DES TEILPROGRAMMS „KLIMAPOLITIK“

5. TECHNISCHE METHODIK FÜR DAS VERFAHREN DER PROJEKTAUSWAHL SOWIE DIE AUSWAHL- UND ZUSCHLAGSKRITERIEN FÜR FINANZHILFEN (ARTIKEL 24 ABSATZ 2 BUCHSTABE D DER LIFE-VERORDNUNG)

5.1. Maßnahmenbezogene Zuschüsse

5.1.1. Projekte gemäß Artikel 18 Buchstaben a, b, c und h der LIFE-Verordnung

5.1.1.1. Technische Methodik für die Einreichung des Projekts und das Auswahlverfahren

5.1.1.2. Förder- und Zuschlagskriterien

5.1.2. Integrierte Projekte gemäß Artikel 2 Buchstabe d und Artikel 18 Buchstabe d der LIFE-Verordnung

5.1.2.1. Technische Methodik für die Einreichung des Projekts und das Auswahlverfahren

5.1.2.2. Förder- und Zuschlagskriterien

5.1.3. Projekte der technischen Hilfe gemäß Artikel 18 Buchstabe e der LIFE-Verordnung

5.1.3.1. Technische Methodik für das Verfahren der Projektauswahl

5.1.3.2. Förder- und Zuschlagskriterien

5.1.4. Projekte zum Kapazitätsaufbau gemäß Artikel 18 Buchstabe f der LIFE-Verordnung

5.1.4.1. Technische Methodik für das Verfahren der Projektauswahl

5.1.4.2. Förder- und Zuschlagskriterien

5.1.5. Vorbereitende Projekte gemäß Artikel 18 Buchstabe g der LIFE-Verordnung

5.1.5.1. Technische Methodik für das Verfahren der Projektauswahl

5.1.5.2. Förder- und Zuschlagskriterien

5.1.6. Projekte, die erforderlich sind, um die allgemeinen Ziele aus Artikel 3 der LIFE-Verordnung zu erreichen

5.1.6.1. Technische Methodik für das Verfahren der Projektauswahl

5.1.6.2. Förder- und Zuschlagskriterien

5.2. Betriebskostenzuschüsse

5.2.1. Auswahlkriterien für Betriebskostenzuschüsse

5.2.2. Zuschlagskriterien für Betriebskostenzuschüsse

5.2.2.1. Betriebskostenzuschüsse/Partnerschaftsrahmenvereinbarungen für Nichtregierungsorganisationen (NRO)

5.2.2.2. Andere Betriebskostenzuschüsse

5.3. Finanzierungsinstrumente

5.3.1. Finanzierungsfazilität für Naturkapital (NCFF)

5.3.1.1. Beitrag zu den Zielen von LIFE

5.3.1.2. Aktueller Stand der Finanzierungsfazilität für Naturkapital

5.3.1.3. Struktur des Finanzierungsinstruments

5.3.1.4. Technische Methodik für das Verfahren der Projektauswahl

5.3.2. Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz

5.3.2.1. Beitrag zu den Zielen von LIFE

5.3.2.2. Aktueller Stand und Erweiterung des Instruments für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz

5.3.2.3. Struktur des Finanzierungsinstruments

5.3.2.4. Technische Methodik für das Verfahren der Projektauswahl

5.4. Sonstige Tätigkeiten

6. VORLÄUFIGE ZEITPLÄNE FÜR DIE AUFFORDERUNGEN ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN (ARTIKEL 24 ABSATZ 2 BUCHSTABE E DER LIFE-VERORDNUNG)

6.1.Vorläufige Zeitpläne für Finanzhilfen

6.2. Vorläufige Zeitpläne für Finanzierungsinstrumente

7. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ERGEBNISSE, INDIKATOREN UND ZIELE FÜR JEDEN SCHWERPUNKTBEREICH UND JEDE PROJEKTART (ARTIKEL 24 ABSATZ 2 BUCHSTABE C DER LIFE-VERORDNUNG)

7.1. Teilprogramm „Umwelt“

7.2. Teilprogramm „Klimapolitik“

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