Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Hessen
Vom 11. Mai 2015 (GVBl. S. 215)
Aufgrund des 1 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes von 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242), zuletzt gendert durch Gesetz vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), in Verbindung mit 18 Nr. 1 der Delegationsverordnung vom 12. Dezember 2007 (GVB1. I S. 859), zuletzt gendert durch Verordnung vom 24. April 2015 (GVB1. S. 190), verordnet der Minister fr Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung:
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