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Vorschrift Delegierte Verordnung zur Überarbeitung der harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme

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  • Stand vom 12. Oktober 2015, ABl. EU L 333 S. 54

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DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/2402 DER KOMMISSION vom 12. Oktober 2015 zur Überarbeitung der harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme gemäß der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2011/877/EU der Kommission ((EU) 2015/2402)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Europäische Union

Stand vom 12. Oktober 2015 (ABl. EU L 333 S. 54), geändert durch Artikel 1 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2023/2104 DER KOMMISSION vom 4. Juli 2023 (ABl. L, 2023/2104 4.10.2023)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.907123

Präambel

Artikel 1 Festlegung harmonisierter Wirkungsgrad-Referenzwerte

Artikel 2 Korrekturfaktoren für die harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom

Artikel 3 Anwendung der harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom

Artikel 4 Anwendung der harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Wärme

Artikel 5 Nachrüstung von KWK-Blöcken

Artikel 6 Brennstoffmix

Artikel 7 Aufhebung

Artikel 8 Inkrafttreten und Anwendbarkeit

ANHANG I
Harmonisierte Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom
(gemäß Artikel 1)

ANHANG II
Harmonisierte Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Wärme
(gemäß Artikel 1)

ANHANG III
Korrekturfaktoren auf der Grundlage der durchschnittlichen klimatischen Bedingungen und Verfahren zur Festlegung von Klimazonen bei der Anwendung der harmonisierten Wirkungsgrad- Referenzwerte auf die getrennte Erzeugung von Strom (gemäß Artikel 2 Absatz 1)

ANHANG IV
Korrekturfaktoren für vermiedene Netzverluste bei der Anwendung der harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom
(gemäß Artikel 2 Absatz 2)

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