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  • Vom 27. April 2016 (ABl. L 119 S.1), zuletzt berichtigt am 23. Mai 2018 (ABl. L 127 S. 2)

  • Vom 27. April 2016 (ABl. L 119 S.1), berichtigt am 22. November 2016 (ABl. L 314 S. 72)

  • Vom 27. April 2016 (ABl. L 119 S.1)

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VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung - (EU) 2016/679)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 27. April 2016 (ABl. L 119 S.1), zuletzt berichtigt am 4. März 2021 (ABl. L 74 S. 35)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.929863

Präambel

KAPITEL I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Ziele

Artikel 2 Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3 Räumlicher Anwendungsbereich

Artikel 4 Begriffsbestimmungen

KAPITEL II
Grundsätze

Artikel 5 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 6 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Artikel 7 Bedingungen für die Einwilligung

Artikel 8 Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

Artikel 9 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 10 Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Artikel 11 Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

KAPITEL III
Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 1
Transparenz und Modalitäten

Artikel 12 Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 2
Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten

Artikel 13 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

Artikel 14 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

Artikel 15 Auskunftsrecht der betroffenen Person

Abschnitt 3
Berichtigung und Löschung

Artikel 16 Recht auf Berichtigung

Artikel 17 Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

Artikel 18 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 19 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 20 Recht auf Datenübertragbarkeit

Abschnitt 4
Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Artikel 21 Widerspruchsrecht

Artikel 22 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Abschnitt 5
Beschränkungen

Artikel 23 Beschränkungen

KAPITEL IV
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Abschnitt 1
Allgemeine Pflichten

Artikel 24 Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Artikel 25 Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Artikel 26 Gemeinsam Verantwortliche

Artikel 27 Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern

Artikel 28 Auftragsverarbeiter

Artikel 29 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters

Artikel 30 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Artikel 31 Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Abschnitt 2
Sicherheit personenbezogener Daten

Artikel 32 Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 33 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde

Artikel 34 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3
Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation

Artikel 35 Datenschutz-Folgenabschätzung

Artikel 36 Vorherige Konsultation

Abschnitt 4
Datenschutzbeauftragter

Artikel 37 Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Artikel 38 Stellung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 39 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Abschnitt 5
Verhaltensregeln und Zertifizierung

Artikel 40 Verhaltensregeln

Artikel 41 Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln

Artikel 42 Zertifizierung

Artikel 43 Zertifizierungsstellen

KAPITEL V
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen

Artikel 44 Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung

Artikel 45 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

Artikel 46 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien

Artikel 47 Verbindliche interne Datenschutzvorschriften

Artikel 48 Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Artikel 49 Ausnahmen für bestimmte Fälle

Artikel 50 Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

KAPITEL VI
Unabhängige Aufsichtsbehörden

Abschnitt 1
Unabhängigkeit

Artikel 51 Aufsichtsbehörde

Artikel 52 Unabhängigkeit

Artikel 53 Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde

Artikel 54 Errichtung der Aufsichtsbehörde

Abschnitt 2
Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse

Artikel 55 Zuständigkeit

Artikel 56 Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde

Artikel 57 Aufgaben

Artikel 58 Befugnisse

Artikel 59 Tätigkeitsbericht

KAPITEL VII
Zusammenarbeit und Kohärenz

Abschnitt 1
Zusammenarbeit

Artikel 60 Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden

Artikel 61 Gegenseitige Amtshilfe

Artikel 62 Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden

Abschnitt 2
Kohärenz

Artikel 63 Kohärenzverfahren

Artikel 64 Stellungnahme des Ausschusses

Artikel 65 Streitbeilegung durch den Ausschuss

Artikel 66 Dringlichkeitsverfahren

Artikel 67 Informationsaustausch

Abschnitt 3
Europäischer Datenschutzausschuss

Artikel 68 Europäischer Datenschutzausschuss

Artikel 69 Unabhängigkeit

Artikel 70 Aufgaben des Ausschusses

Artikel 71 Berichterstattung

Artikel 72 Verfahrensweise

Artikel 73 Vorsitz

Artikel 74 Aufgaben des Vorsitzes

Artikel 75 Sekretariat

Artikel 76 Vertraulichkeit

KAPITEL VIII
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Artikel 77 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Artikel 78 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde

Artikel 79 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter

Artikel 80 Vertretung von betroffenen Personen

Artikel 81 Aussetzung des Verfahrens

Artikel 82 Haftung und Recht auf Schadenersatz

Artikel 83 Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen

Artikel 84 Sanktionen

KAPITEL IX
Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen

Artikel 85 Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

Artikel 86 Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten

Artikel 87 Verarbeitung der nationalen Kennziffer

Artikel 88 Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext

Artikel 89 Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken

Artikel 90 Geheimhaltungspflichten

Artikel 91 Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften

KAPITEL X
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 92 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 93 Ausschussverfahren

KAPITEL XI
Schlussbestimmungen

Artikel 94 Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

Artikel 95 Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG

Artikel 96 Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften

Artikel 97 Berichte der Kommission

Artikel 98 Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz

Artikel 99 Inkrafttreten und Anwendung

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