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Vorschrift Bundeswasserstraßengesetz

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  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980), zuletzt geändert durch Artikel 57 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858, 1980)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1465)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1295)

  • Weitere 35 Fassungen…

Rechtssprechung zu: WaStrG
  • VG Lüneburg: Wasserstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren JadeWeserPort Wilhelmshaven, Verbandsklage, vorläufiger Rechtsschutz, Beschl. v. 05.03.2008

  • BVerwG: Denkmalschutz an Bundeswasserstraße; sachliche Zuständigkeit, Beschl. v. 19.03.2008

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Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bund

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901, 3904)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.4565

Abschnitt 1
Bundeswasserstraßen

§ 1 Binnenwasserstraßen, Seewasserstraßen

§ 2 Bestandsänderung

§ 3 Erweiterung und Durchstiche

Abschnitt 2
Wahrung der Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft

§ 4 Einvernehmen mit den Ländern

Abschnitt 3
Befahren mit Wasserfahrzeugen und Gemeingebrauch

§ 5 Befahren mit Wasserfahrzeugen

§ 6 Gemeingebrauch

Abschnitt 4
Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen

§ 7 Allgemeine Vorschriften über Unterhaltung und Betrieb

§ 8 Umfang der Unterhaltung

§ 9 Maßnahmen in Landflächen an Bundeswasserstraßen

§ 10 Anlagen und Einrichtungen Dritter

§ 11 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung

Abschnitt 5
Ausbau und Neubau der Bundeswasserstraßen

§ 12 Allgemeine Vorschriften über Ausbau und Neubau

§ 13 Planungen

§ 14 Planfeststellung, vorläufige Anordnung

§ 14a Anhörungsverfahren

§ 14b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 14c Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung

§ 14d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

§ 14e Rechtsbehelfe

§ 14f Projektmanager

§ 15 Veränderungssperre, Vorkaufsrecht

§ 16 Besondere Pflichten im Interesse des Vorhabens

§ 17 Veröffentlichung im Internet

§ 18 (weggefallen)

§ 19 (weggefallen)

§ 20 Vorzeitige Besitzeinweisung

§ 21 Ausschluss von Ansprüchen

§ 22 (weggefallen)

§ 23 (weggefallen)

Abschnitt 6
Ordnungsvorschriften

§ 24 Strompolizei

§ 25 Verantwortliche Personen

§ 26 Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen

§ 27 Strompolizeiverordnungen

§ 28 Strompolizeiliche Verfügungen

§ 29 Verhältnismäßigkeit, Wahl der Mittel

§ 30 Besondere Befugnisse zur Beseitigung von Schifffahrtshindernissen

§ 31 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung

§ 32 Rücknahme und Widerruf der strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung

§ 33 Besondere Pflichten im Interesse der Überwachung

Abschnitt 7
Besondere Aufgaben

§ 34 Schifffahrtszeichen

§ 35 Wasserstands- und Hochwassermeldedienst, Eisbekämpfung und Feuerschutz

Abschnitt 8
Entschädigung

§ 36 Allgemeine Vorschriften über Entschädigung

§ 37 Einigung, Festsetzungsbescheid

§ 38 Vollstreckung

§ 39 Rechtsweg

Abschnitt 9
Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen

§ 40 Duldungspflicht

§ 41 Kosten der Herstellung von Kreuzungsanlagen

§ 42 Unterhaltung der Kreuzungsanlagen

§ 43 Durchfahrten unter Brücken im Zuge öffentlicher Verkehrswege

Abschnitt 10
Durchführung des Gesetzes

§ 44 Enteignung für Zwecke der Bundeswasserstraßen

§ 45 Zuständigkeiten

§ 46 Rechtsverordnungen

§ 47 (weggefallen)

§ 48 Anforderungen der Sicherheit und Ordnung

Abschnitt 11
Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften

§ 49 (weggefallen)

§ 50 Ordnungswidrigkeiten

§ 51 Ordnungswidrigkeitendatei

§§ 52 bis 55 (weggefallen)

§ 56 Überleitungsbestimmungen

§ 57 (aufgehoben)

§ 58 (weggefallen)

§ 59 (Inkrafttreten)

Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 7 und § 2 Absatz 2)
Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes

Anlage 2 (zu § 14e Abs. 1)
Bundeswasserstraßen mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts

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