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KfW-Umweltprogramm  
09.09.2021

Bundesumweltministerium und KfW verbessern Umweltschutzförderung

ESV-Redaktion Recht
Gefördert werden sollen auch Maßnahmen zum Schutz vor Hitzebelastungen (Foto: piyaset / stock.adobe.com)
Seit dem 1. September 2021 unterstützen das Bundesumweltministerium und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Unternehmen bei Investitionen in Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Das bestehende KfW-Umweltprogramm wurde dafür neu ausgerichtet und erweitert. Förderfähige Maßnahmen bestehen künftig nicht lediglich in Schutz der Umwelt und des Klimas, sondern auch in Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels, wie beispielsweise die klimawandelbedingten Starkregen und Überschwemmungen der jüngsten Zeit. Gefördert wird in Form von zinsgünstigen Krediten in Höhe von bis zu 25 Mio. Euro.


KfW-Umweltprogramm – Fördergegenstand

Mit dem Umweltprogramm werden künftig auch folgende Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit gefördert:
  • Investtionen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere zur Dekarbonisierung der Industrie,
  • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel umsetzen, zum Beispiel Schutz vor Starkregen oder Hitzebelastungen,
  • sowie die naturnahe Umgestaltung von Firmengelände, wobei insbesondere naturbasierte Lösungen wie Dachbegrünungen gefördert werden.

Beibehalten werden die Förderungen 
  • von Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen,
  • zur Verminderung und Vermeidung von Luftverschmutzungen oder Lärm,
  • zur Schaffung umweltfreundlicher Mobilität,
  • zum Schutz von Boden und Grundwasser und zur Altlasten- und Flächensanierung.
Ausgeschlossen ist die Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz, für die ein gesondertes Programm besteht.

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KfW-Umweltprogramm - Förderempfänger

Zielgruppe der Förderung sind Unternehmen jeglicher Größe sowie Gewerbetreibende und Freiberufler. Die Größe des Unternehmens ist ausschlaggebend für die Konditionen der Förderung wie die Zinshöhe, wobei kleine Unternehmen einen günstigeren Zinssatz erhalten. Im Einzelnen werden gefördert:
  • Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder im Ausland,
  • Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Betriebsstätten für Filialen in Deutschland,
  • Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen
  • und Vorhaben im Ausland. Hierzu gehören auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind.


Weitere Bedingungen

Das KfW-Umweltprogramm stellt zinsverbilligten Kredit zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass Zinsverbilligungen als Subventionen gelten, für die Höchstwerte gelten, die nicht überschritten werden dürfen.
 
Quelle: PM des Bundesumweltministeriums vom 31.8.2021 – zur Antragsvorbereitung


 

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(ESV/bp)


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