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Schärfere Grenzwerte für Abgase und Emissionen  
15.06.2021

Bundestag verabschiedet strengere Grenzwerte für Abgase aus Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen

ESV-Redaktion Recht
Die Verschärfungen gelten für auch Kraftwerke, die fossile Energieträger durch Verbrennung in Energie umwandeln (Foto: Fotolyse / stock.dadobe.com)
Der Deutsche Bundestag hat am 10.06.2021 per Verordnung schärfere Grenzwerte für Quecksilberemissionen und andere Schadstoffe für Großfeuerungsanlagen beschlossen. Zuvor stimmte der Bundesrat der Verordnung mit bestimmten Maßgaben zu, die der Bundestag nun übernommen hat. Dies teilte das BMU in einer aktuellen Presseerklärung mit. 

Laut Statement des BMU gelten die Verschärfungen für Kraftwerke, die sogenannte biogene und fossile Energieträger durch Verbrennung in Energie umwandeln. Ebenso sollen Grenzwerte für Methanemissionen aus Gasmotoren-Kraftwerken oder für den Ausstoß von Stickstoffoxid, zum Beispiel aus Kohlekraftwerken sinken. Mit der Verordnung sollen Emissionsgrenzwerte an den Stand der Technik angepasst werden.

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Demnach gelten künftig unter anderem strengere Anforderungen an Emissionen von
  • Staub,
  • Stickstoffoxiden und Schwefeloxiden,
  • Formaldehyd
  • und Methan.
Die neuen Vorgaben schreiben ebenso für die Methanemission von Gaskraftwerken anspruchsvollere Grenzwerte fest.


Erhebliche Verschärfung für Quecksilberemissionen

Zudem werden für bestimmte Luftschadstoffe, wie etwa Quecksilber, die Emissionsanforderungen erheblich verschärft. So sinkt der Tagesmittelwert für Quecksilberemissionen von 30 Mikrogramm (Mg) auf 20 Mg pro m3 Abgasluft. 

Darüber führt die Verordnung dem Stand der Technik entsprechende Jahresmittelwerte für Quecksilber-Emissionen von Großfeuerungsanlagen ein. Diese richten sich beispielsweise nach der Art der Kohle, dem Alter oder der Größe der Anlage. Dabei soll jede Anlage nicht weniger leisten als das, was technisch möglich und ökonomisch vertretbar ist.

Senkung der Regelanforderungen für große Kohlekraftwerke

  • Darüber hinaus sollen die sogenannten Regelanforderungen für schon vorhandene große Kohlekraftwerke von derzeit 10 Mg pro m3 im Jahresdurchschnitt  auf 4 bzw. 5 Mg/m3 sinken, teilt das BMU weiter mit
  • Nach weiteren vier Jahren sollen diese Werte noch einmal um jeweils 1 Mg/m3 auf dann 3 bzw. 4 Mg pro m3 herabgesetzt werden,
Insgesamt sind von den Änderungen etwa 580 Großfeuerungsanlagen in Deutschland betroffen.


Der Hintergrund

Mit der Neuregelung sollen die Vorgaben aus den Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken für Großfeuerungsanlagen (BVT) erfüllt werden. Diese hatten die EU-Mitgliedstaaten 2017 beschlossen. Die Vorgaben schreiben für Industrieanlagen in der EU Schadstoffgrenzwerte fort, um damit die inzwischen verbesserten technischen Möglichkeiten zu Reduktion Rechnung zu berücksichtigen. So sollen beispielsweise die verschärften Grenzwerte für Stickstoffoxid die Verbreitung von Abgasreinigungssystemen zur selektiven katalytischen und nicht-katalytischen Reduktion der Schadstoffe fördern. Die Verordnung tritt nach ihrer Verkündung in Kraft.

Quelle: PM des BMU vom 10.06.2021

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