Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
Vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. November 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 315)
Die Änderungen durch Artikel 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften vom 21. November 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 315) treten gemäß Artikel 9 Absatz 3 desselben Gesetzes am 1. Juli 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Die Änderungen durch Artikel 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften vom 21. November 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 315) treten gemäß Artikel 9 Absatz 4 desselben Gesetzes am 1. Januar 2026 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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