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Vorschrift Bundesfernstraßengesetz

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  • Vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert am 8. August 2020 (BGBl. I S. 1795, 1814)

Rechtssprechung zu: FStrG
  • BVerwG: Planfeststellung; Straßenbau, Urt. v. 02.07.2020

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Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bund

Vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert am 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694, 2696)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1378509

§ 1 Einteilung der Bundesstraßen des Fernverkehrs

§ 2 Widmung, Umstufung, Einziehung

§ 3 Straßenbaulast

§ 3a Duldungspflichten im Interesse der Unterhaltung

§ 4 Sicherheitsvorschriften

§ 5 Träger der Straßenbaulast

§ 5a Zuwendungen für fremde Träger der Straßenbaulast

§ 5b Finanzhilfen für Radschnellwege in Straßenbaulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände

§ 6 Eigentum und andere Rechte

§ 7 Gemeingebrauch

§ 7a Vergütung von Mehrkosten

§ 8 Sondernutzungen

§ 8a Straßenanlieger

§ 9 Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen

§ 9a Veränderungssperre, Vorkaufsrecht

§ 10 Schutzwaldungen

§ 11 Schutzmaßnahmen

§ 12 Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen

§ 12a Kreuzungen mit Gewässern

§ 13 Unterhaltung der Straßenkreuzungen

§ 13a Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern

§ 13b Ermächtigung zu Rechtsverordnungen

§ 14 Umleitungen

§ 15 Nebenbetriebe an den Bundesautobahnen

§ 16 Planungen

§ 16a Vorarbeiten

§ 17 Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung

§ 17a Anhörungsverfahren

§ 17b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 17c Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung

§ 17d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

§ 17e Rechtsbehelfe

§ 17f Anlagen der Verkehrsüberwachung, der Unfallhilfe und des Zolls

§ 17g Veröffentlichung im Internet

§ 17h Projektmanager

§§ 18 bis 18e (weggefallen)

§ 18f Vorzeitige Besitzeinweisung

§ 19 Enteignung

§ 19a Entschädigungsverfahren

§ 20 Straßenaufsicht

§ 21 Verwaltung der Bundesstraßen in den Ortsdurchfahrten

§ 22 Zuständigkeit

§ 23 Ordnungswidrigkeiten

§ 24 Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 25 (Aufhebung von Vorschriften)

§ 26 (weggefallen)

§ 27 (Inkrafttreten)

Anlage (zu § 17e Absatz 1)
Bundesfernstraßen mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts

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