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Vorschrift Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

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  • Vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert am 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465, 3505)

  • Vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1491)

  • Vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert am 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)

  • Weitere 4 Fassungen…

Rechtssprechung zu: BBodSchV
  • BVerwG: Klärschlamm, Ende des Abfallregimes, Beginn des Produktregimes, Urt. v. 14.12.2006

  • BayVGH: Verhältnis von Abfall- und Bodenschutzrecht, Urt. v. 05.04.2006

  • OVG Lüneburg: Boden- und Grundwassersanierung nach Heizölschaden, Urt. v. 19.04.2007

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Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Sachgebiet: Bodenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1343)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.3626

Auf Grund der §§ 6, 8 Abs. 1 und 2 und des § 13 Abs. 1 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Teil
Anforderungen an die Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen und altlastverdächtigen Flächen

§ 3 Untersuchung

§ 4 Bewertung

Dritter Teil
Anforderungen an die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten

§ 5 Sanierungsmaßnahmen, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen

Vierter Teil
Ergänzende Vorschriften für Altlasten

§ 6 Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung

Fünfter Teil
Ausnahmen

§ 7 Ausnahmen

Sechster Teil
Ergänzende Vorschriften für die Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser

§ 8 Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser

Siebter Teil
Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen

§ 9 Besorgnis schädlicher Bodenveränderungen

§ 10 Vorsorgeanforderungen

§ 11 Zulässige Zusatzbelastung

§ 12 Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden

Achter Teil
Schlußbestimmungen

§ 13 Zugänglichkeit von technischen Regeln und Normblättern

§ 14 Inkrafttreten

Anhang 1

Anhang 2

Anhang 3

Anhang 4

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