Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bremen
Vom 26. Januar 2006, Brem.GBl. S. 49
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
§ 1 Anwendung des Verwaltungszustellungsgesetzes
§ 2 In-Kraft-Treten; Außer-Kraft-Treten
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