Sachgebiet: Gewsserschutz
Gesetzgeber: Bremen
Vom 24. September 2019 (Brem.GBl. S. 604), zuletzt gendert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2022 (Brem.GBl. S. 1026)
Auf Grund des 3 Absatz 4 Satz 1, 2 Nummer 3 und Absatz 5 sowie in Verbindung mit 15 Absatz 6 Satz 1 des Dngegesetzes vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2017 (BGBl. I S. 1068) gendert worden ist, in Verbindung mit 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Satz 3 und 4 der Verordnung ber die Anwendung von Dngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundstzen der guten fachlichen Praxis beim Dngen (Dngeverordnung) vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305) verordnet der Senat:
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