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Vorschrift Brandenburgisches Straßengesetz

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  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009, GVBl. I S. 218, zuletzt geändert am 23. November 2018, GVBl. I Nr. 29, S. 1

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009, GVBl. I S. 218, zuletzt geändert am 10. Juli 2014, GVBl. I Nr. 32, S. 1, 32

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009, GVBl. I S. 218, zuletzt geändert am 4. Juli 2014, GVBl. I Nr. 27 S. 1

  • Weitere 9 Fassungen…

Rechtssprechung zu: BbgStrG
  • OLG Brandenburg: Windkraftanlage- Inanspruchnahme des fiskalischen Vermögens einer Kommune, Urt. v. 15.05.2007

  • OLG Brandenburg: Windkraftanlage - Inanspruchnahme des fiskalischen Vermögens einer Kommune, Urt. v. 15.05.2007

  • OVG Berlin-Brandenburg: Zulassung eines Rahmenbetriebsplans, Beschl. v. 10.03.2008

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Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Brandenburg

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009, GVBl. I S. 218, zuletzt geändert am 18. Dezember 2018, GVBl. I Nr. 37, S. 1

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.179168

Aufgrund des Artikels 4 des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes, des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes vom 29. Oktober 2008 (GVBl. 1 S. 266, 316; 2009 I S. 151) wird nachstehend der Wortlaut des Brandenburgischen Straßengesetzes in der seit 6. November 2008 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. die Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 31. März 2005 (GVBl. I S. 218),
  2. den am 28. September 2008 in Kraft getretenen Artikel 20 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. 1 S. 202, 208),
  3. den am 6. November 2008 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes.

Abschnitt 1
Öffentliche Straßen, Straßenbaulast und Eigentum

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Öffentliche Straßen

§ 3 Einteilung der öffentlichen Straßen

§ 4 Straßenverzeichnisse und Straßennummern

§ 5 Ortsdurchfahrten

§ 6 Widmung

§ 7 Umstufung

§ 8 Einziehung, Teileinziehung

§ 9 Straßenbaulast

§ 9a Straßenbaulastträger

§ 10 Hoheitsverwaltung, bautechnische Sicherheit

§ 11 Wechsel der Straßenbaulast

§ 12 Grundbuchberichtigung und Vermessung

§ 13 Eigentumserwerb, Rückübertragung von Eigentum und Vorkaufsrecht

Abschnitt 2
Benutzung der öffentlichen Straße

§ 14 Gemeingebrauch, Anliegergebrauch

§ 15 Beschränkungen des Gemeingebrauchs

§ 16 Vergütung von Mehrkosten

§ 17 Verunreinigung und Beschädigung

§ 18 Sondernutzung

§ 19 Besondere Nutzungen

§ 20 Unerlaubte Nutzung einer Straße

§ 21 Gebühren für Sondernutzungen

§ 22 Straßenanlieger, Zufahrten, Zugänge

§ 23 Sonstige Nutzung

Abschnitt 3
Anbau an öffentlichen Straßen und Schutzmaßnahmen

§ 24 Bauliche Anlagen an Straßen

§ 25 (aufgehoben)

§ 26 Schutzmaßnahmen

§ 27 Straßenbegleitgrün

Abschnitt 4
Kreuzungen und Umleitungen

§ 28 Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen

§ 29 Kostentragung beim Bau und der Änderung von Kreuzungen öffentlicher Straßen

§ 30 Unterhaltung der Straßenkreuzungen

§ 31 Kostentragung bei Kreuzungen mit Gewässern

§ 32 Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern

§ 33 Ermächtigung zu Rechtsverordnungen

§ 34 Umleitungen

Abschnitt 5
Planung, Planfeststellung und Enteignung

§ 35 Planung und Linienbestimmung

§ 36 Planungsgebiet

§ 37 Vorarbeiten

§ 38 Planfeststellung, Plangenehmigung

§ 39 Besondere Vorschriften für die Planfeststellung und Plangenehmigung

§ 40 Veränderungssperre

§ 41 Vorzeitige Besitzeinweisung

§ 41a Vertreterbestellung

§ 42 Enteignung

§ 43 Neu- und Ausbauplanung der Landesstraßen

Abschnitt 6
Aufsicht und Zuständigkeiten

§ 44 Straßenaufsicht und Straßenaufsichtsbehörden

§ 45 Bautechnische Regelungen

§ 46 Straßenbaubehörden

Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten, Straßenreinigung, Schlussbestimmungen

§ 47 Ordnungswidrigkeiten

§ 48 Übergangsbestimmungen

§ 49 Aufhebung von Rechtsvorschriften

§ 49a Straßenreinigung, Winterdienst

§ 50 (Inkrafttreten)

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