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Vorschrift Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz

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Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Brandenburg

Vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 215), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. I Nr. 16)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.310180

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Grundsätze

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Denkmalliste

§ 4 Denkmalbereiche

§ 5 Grabungsschutzgebiete

§ 6 Denkmalpflegepläne

Abschnitt 2
Schutzbestimmungen

§ 7 Erhaltungspflicht

§ 8 Maßnahmen der Denkmalschutzbehörden

§ 9 Erlaubnispflichtige Maßnahmen

§ 10 Nachforschungen

§ 11 Funde

§ 12 Schatzregal

§ 13 Anzeigepflicht

§ 14 Auskunftspflicht und Betretungsrecht

§ 15 Kennzeichnung der Denkmale

Abschnitt 3
Organisation

§ 16 Denkmalschutzbehörden

§ 17 Denkmalfachbehörde

§ 18 Beirat und Beauftragte für Denkmalpflege

Abschnitt 4
Verfahrensbestimmungen

§ 19 Erlaubnisverfahren

§ 20 Bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtige Vorhaben

§ 21 Denkmale, die der Religionsausübung dienen

§ 22 Gebühren und Bescheinigungen für steuerliche Zwecke

Abschnitt 5
Enteignung und Entschädigung, Ausgleich

§ 23 Enteignung

§ 24 Ausgleich

§ 25 Berechtigte und Verpflichtete

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 26 Ordnungswidrigkeiten

§ 27 Verordnungsermächtigung für die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

Abschnitt 7
Überleitungsbestimmungen

§ 28 Überleitungsbestimmungen

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