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Vorschrift Brandenburgische Bauordnung

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  • Vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39 S. 1), zuletzt geändert am 18. Dezember 2020 (GVBl. I Nr. 44 S. 1, 9)

  • Vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39 S. 1), geändert am 18. Dezember 2020 (GVBl. I Nr. 44 S. 1)

  • Vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39 S. 1)

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Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Brandenburg

Vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39 S. 1), zuletzt geändert am 9. Februar 2021 (GVBl. I Nr. 5 S. 1)

Amtliche Anmerkung:

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1) sowie aus der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36) sind beachtet worden.

Hinweis der Redaktion:

Die Änderungen durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 18. Dezember 2020 (GVBl. I Nr. 44 S. 1, 9) treten gemäß Artikel 3 Absatz 2 derselben Vorschrift an dem Tag in Kraft, an dem die Musterholzbaurichtlinie in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gemacht wird und sind daher noch nicht umgesetzt.

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1227736

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffe

§ 3 Allgemeine Anforderungen

Teil 2
Das Grundstück und seine Bebauung

§ 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden

§ 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken

§ 6 Abstandsflächen, Abstände

§ 7 Teilung von Grundstücken

§ 8 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze

Teil 3
Bauliche Anlagen

Abschnitt 1
Gestaltung

§ 9 Gestaltung

§ 10 Anlagen der Außenwerbung

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung

§ 11 Baustelle

§ 12 Standsicherheit

§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse

§ 14 Brandschutz

§ 15 Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz

§ 16 Verkehrssicherheit

§ 16a Bauarten

Abschnitt 3
Bauprodukte

§ 16b Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten

§ 16c Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten

§ 17 Verwendbarkeitsnachweise

§ 18 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

§ 19 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

§ 20 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall

§ 21 Übereinstimmungsbestätigung

§ 22 Übereinstimmungserklärung der Herstellerin oder des Herstellers

§ 23 Zertifizierung

§ 24 Prüf-, Zertifizierungs-, Überwachungsstellen

§ 25 Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen

Abschnitt 4
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer

§ 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

§ 27 Tragende Wände, Stützen

§ 28 Außenwände

§ 29 Trennwände

§ 30 Brandwände

§ 31 Decken

§ 32 Dächer

Abschnitt 5
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen

§ 33 Erster und zweiter Rettungsweg

§ 34 Treppen

§ 35 Notwendige Treppenräume, Ausgänge

§ 36 Notwendige Flure, offene Gänge

§ 37 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen

§ 38 Umwehrungen

Abschnitt 6
Technische Gebäudeausrüstung

§ 39 Aufzüge

§ 40 Leitungsanlagen, Installationsschächte und Installationskanäle

§ 41 Lüftungsanlagen

§ 42 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung

§ 43 Sanitäre Anlagen

§ 44 Kleinkläranlagen, Gruben

§ 45 Aufbewahrung fester Abfallstoffe

§ 46 Blitzschutzanlagen

Abschnitt 7
Nutzungsbedingte Anforderungen

§ 47 Aufenthaltsräume

§ 48 Wohnungen

§ 49 Notwendige Stellplätze und notwendige Abstellplätze für Fahrräder

§ 50 Barrierefreies Bauen

§ 51 Sonderbauten

Teil 4
Die am Bau Beteiligten

§ 52 Grundpflichten

§ 53 Bauherrin und Bauherr

§ 54 Entwurfsverfasserin und Entwurfsverfasser

§ 55 Unternehmerin und Unternehmer

§ 56 Bauleiterin und Bauleiter

Teil 5
Bauaufsichtsbehörden, Verfahren

Abschnitt 1
Bauaufsichtsbehörden

§ 57 Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden

§ 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden sowie der amtsfreien Gemeinden, der Ämter, der Verbandsgemeinden, mitverwalteten Gemeinden und mitverwaltenden Gemeinden als Sonderordnungsbehörden

Abschnitt 2
Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit

§ 59 Grundsatz

§ 60 Vorrang anderer Gestattungsverfahren

§ 61 Genehmigungsfreie Vorhaben

§ 62 Bauanzeigeverfahren

Abschnitt 3
Genehmigungsverfahren

§ 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

§ 64 Baugenehmigungsverfahren

§ 65 Bauvorlageberechtigung

§ 66 Bautechnische Nachweise

§ 67 Abweichungen

§ 68 Bauantrag, Bauvorlagen

§ 69 Behandlung des Bauantrags

§ 70 Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit

§ 71 Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

§ 72 Baugenehmigung, Baubeginn

§ 72a Typengenehmigung

§ 73 Geltungsdauer der Baugenehmigung und des Vorbescheides

§ 74 Teilbaugenehmigung

§ 75 Vorbescheid

§ 76 Genehmigung Fliegender Bauten

§ 77 Bauaufsichtliche Zustimmung

Abschnitt 4
Bauaufsichtliche Maßnahmen

§ 78 Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte

§ 79 Einstellung von Arbeiten

§ 80 Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung

§ 81 Anpassung bestehender baulicher Anlagen

Abschnitt 5
Bauüberwachung

§ 82 Bauüberwachung

§ 83 Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung

Abschnitt 6
Baulasten

§ 84 Baulasten, Baulastenverzeichnis

Teil 6
Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangsvorschriften

§ 85 Ordnungswidrigkeiten

§ 86 Rechtsvorschriften

§ 86a Technische Baubestimmungen

§ 87 Örtliche Bauvorschriften

§ 88 Übergangsvorschriften

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