Sachgebiet: Bodenschutz
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Vom 11. Juli 2007, GVOBl. Schl.-H. S. 341
Aufgrund des § 13 Satz 1 des Landesbodenschutz- und Altlastengesetzes (LBodSchG) vom 14. März 2002 (GVOBl. Schl.-H. S. 60), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juni 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 292) verordnet die Landesregierung:
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