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Vorschrift Berücksichtigung des Strahlenschutzes der Arbeitskräfte bei Auslegung und Betrieb von Kernkraftwerken – Teil 2: Betrieb

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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Berücksichtigung des Strahlenschutzes der Arbeitskräfte bei Auslegung und Betrieb von Kernkraftwerken – Teil 2: Betrieb (KTA 1301.2)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 15. Januar 2015, BAnz AT 15.01.2015 B3 S. 1

Hinweis der Redaktion: Frühere Fassungen der Regel: 1982-06 (BAnz. Nr. 173 vom 17. September 1982) 1989-06 (BAnz. Nr. 158a vom 24. August 1989) 2008-11 (BAnz. Nr. 15a vom 29. Januar 2009)
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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.714402

Grundlagen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffe

3 Strahlenschutzorganisation

3.1 Aufbauorganisation

3.2 Aufgaben und Befugnisse

3.2.1 Strahlenschutzverantwortlicher

3.2.2 Strahlenschutzbeauftragter

3.3 Darstellung der Strahlenschutzorganisation

4 Anweisungen und Betriebsordnungen

5 Personalqualifikation

6 Maßnahmen zur Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze

7 Festlegung, Überwachung und Zutrittsvoraussetzungen der Strahlenschutzbereiche

7.1 Allgemeines

7.2 Strahlenschutzbereiche

7.2.1 Überwachungsbereiche

7.2.2 Kontrollbereiche

7.2.3 Sperrbereiche

8 Maßnahmen bei Kontamination

8.1 Kontaminationszonen und Dekontamination

8.2 Kontamination bei Tätigkeiten

9 Physikalische Strahlenschutzkontrolle

9.1 Überwachung der Individual- und Kollektivdosis

9.2 Überwachung der Personenkontamination

10 Strahlungsmessung

11 Planung und Vorbereitung von Tätigkeiten in Kontrollbereichen

12 Lagerung und Handhabung radioaktiver Stoffe

13 Strahlungsmessgeräte und -hilfsmittel

13.1 Strahlungsmessgeräte

Tabelle 13-1: Wiederkehrende Prüfungen für Kontaminationsmonitoren und nicht festinstallierte Strahlungsmessgeräte

13.2 Strahlenschutzhilfsmittel

14 Planung und Vorbereitung von Strahlenschutzmaßnahmen für Störfall- und Unfallsituationen

15 Strahlenschutzdokumentation

Anhang A

Anhang B

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