Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Vom 1. November 2021 (BAnz AT 26.11.2021 B8)
Auf Grund des § 42 Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281) wird bekannt gemacht:
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