Sachgebiet: Gefahrgut
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 22. Februar 2021 ((Amtl. Anz. S. 282)
Nachfolgend gibt die Behörde für Inneres und Sport unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die in Hamburg geltenden Regelungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen bekannt. Gleichzeitig wird die Bekanntmachung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg vom 3. Januar 2020 (Amtl. Anz. Nr. 1, S. 3) aufgehoben.
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