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Vorschrift Bayerisches Wassergesetz

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  • Vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 18 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737)

  • Vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408, 412)

  • Vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98, 135)

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Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bayern

Vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. November 2021 (GVBl. S. 608)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.438696

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Anwendungsbereich (Abweichend von § 2 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG)

Art. 2 Einteilung der oberirdischen Gewässer

Art. 3 Gewässerverzeichnisse

Art. 4 Duldungspflicht (Zu § 4 Abs. 5 WHG)

Art. 5 Eigentum an den Gewässern erster oder zweiter Ordnung (Zu § 4 Abs. 5 WHG)

Art. 6 Eigentum an Gewässern, die kein selbstständiges Grundstück bilden (Zu § 4 Abs. 5 WHG)

Art. 7 Überflutungen (Zu § 4 Abs. 5 WHG)

Art. 8 Natürliche Verlandungen (Zu § 4 Abs. 5 WHG)

Art. 9 Künstliche Verlandungen (Zu § 4 Abs. 5 WHG)

Art. 10 Wiederherstellung eines Gewässers (Zu § 4 Abs. 5 WHG)

Art. 11 Uferabriss (Zu § 4 Abs. 5 WHG)

Art. 12 Uferlinie (Zu § 4 Abs. 5 WHG)

Art. 13 Verlassenes Gewässerbett, Inseln (Zu § 4 Abs. 5 WHG)

Teil 2
Bewirtschaftung von Gewässern

Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen

Art. 14 Bewirtschaftung in Flussgebietseinheiten

Art. 15 Beschränkte Erlaubnis (Abweichend von § 10 Abs. 1 und § 15 WHG)

Art. 16 Vorkehrungen bei Erlöschen einer Erlaubnis oder Bewilligung, eines alten Rechts oder einer alten Befugnis

Art. 17 Rechtsverordnungen zum WHG (Zu den §§ 23 und 24 WHG, abweichend von § 23 Abs. 1 und 2 und § 24 Abs. 1 WHG)

Abschnitt 2
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

Art. 18 Gemeingebrauch (Zu § 25 Satz 1 und 3 WHG)

Art. 19 Benutzung zu Zwecken der Fischerei (Abweichend von § 25 Satz 3 Nr. 2 WHG)

Art. 20 Genehmigung von Anlagen (Zu § 36 WHG)

Art. 21 Gewässerrandstreifen (Zu § 38 WHG, abweichend von § 38 Abs. 3 bis 5 WHG)

Art. 22 Unterhaltungslast (Zu § 40 Abs. 1 Satz 1 WHG)

Art. 23 Übertragung und Aufteilung der Unterhaltungslast (Abweichend von § 40 Abs. 2 WHG)

Art. 24 Ausführung, Ersatzvornahme und Sicherung der Unterhaltung (Zu § 40 Abs. 4 WHG)

Art. 25 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung (Zu § 41 Abs. 1 Satz 3 und abweichend von § 41 Abs. 4 WHG)

Art. 26 Kosten der Unterhaltung, Kostenbeiträge (Zu § 40 Abs. 1 Satz 3 WHG)

Art. 27 Festsetzung der Kostenbeiträge, des Kostenersatzes und der Kostenvorschüsse (Abweichend von § 42 Abs. 2 WHG)

Abschnitt 3
Schiff- und Floßfahrt

Art. 28 Schiffbare Gewässer, Schifffahrts- und Floßordnung

Abschnitt 4
Bewirtschaftung des Grundwassers

Art. 29 Beschränkung und Erweiterung der erlaubnisfreien Benutzungen (Zu § 46 Abs. 3 WHG)

Art. 30 Erdaufschlüsse (Abweichend von § 49 WHG)

Teil 3
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Abschnitt 1
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

Art. 31 Öffentliche Wasserversorgung, Wasser- und Heilquellenschutzgebiete (Zu § 50 Abs. 5, abweichend von § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und zu § 51 Abs. 1 Satz 3, § 53 Abs. 4 WHG)

Art. 32 Ausgleich für schutzgebietsbedingte Belastungen (Abweichend von § 52 Abs. 5 WHG)

Art. 33 Staatliche Anerkennung von Heilquellen

Abschnitt 2
Abwasserbeseitigung

Art. 34 Zur Abwasserbeseitigung verpflichtete Personen (Zu § 56 WHG)

Abschnitt 3
Wasserwirtschaftliche Anlagen

Art. 35 Beschneiungsanlagen

Art. 36 Hafen- und Ländeordnungen

Art. 37 Unterhaltung von wasserwirtschaftlichen Anlagen

Abschnitt 4
Gewässerschutzbeauftragte

Art. 38 Gewässerschutzbeauftragte bei Körperschaften (Abweichend von § 64 Abs. 1 WHG)

Abschnitt 5
Gewässerausbau

Art. 39 Ausbaupflicht

Art. 40 Ausführung des Ausbaus

Art. 41 Besondere Pflichten im Interesse des Ausbaus, Schutzvorschriften

Art. 42 Kosten des Ausbaus, Vorteilsausgleich, Anwendung anderer Vorschriften

Abschnitt 6
Schutz vor Hochwasser und Dürre, Wasser- und Eisgefahr

Art. 43 Besondere Regelungen für bauliche Hochwasserschutzmaßnahmen

Art. 44 Grundsätze für den Schutz vor Hochwasser und Dürre

Art. 45 Risikobewertung, Gefahrenkarten, Risikokarten, Risikomanagementpläne

Art. 46 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern (Zu § 76, abweichend von § 78 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a und § 78a Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 WHG)

Art. 47 Vorläufige Sicherung

Art. 48 Hochwassernachrichtendienst (Zu § 79 Abs. 2 WHG)

Art. 49 Verpflichtungen der Anlieger und der Unternehmer von Wasserbenutzungsanlagen

Art. 50 Verpflichtungen der Gemeinden

Abschnitt 7
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation

Art. 51 Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne

Art. 52 (aufgehoben)

Art. 53 Wasserbuch

Art. 54 Abwasserkataster

Abschnitt 8
Haftung für Gewässerveränderungen

Art. 55 Sanierung von Gewässerverunreinigungen (Zu § 90 Abs. 3 WHG)

Teil 4
Enteignung, Entschädigung, Vorkaufsrecht

Art. 56 Enteignung

Art. 57 Entschädigung, Ausgleich, Vollstreckung

Art. 57a Vorkaufsrecht (Zu § 99a WHG)

Teil 5
Gewässeraufsicht

Art. 58 Zuständigkeit und Befugnisse (Zu § 100 WHG)

Art. 59 Kosten der technischen Gewässeraufsicht bei Abwasseranlagen

Art. 60 Technische Gewässeraufsicht bei Kleinkläranlagen

Art. 60a Abwassersammelgruben (zu § 60 Abs. 7 WHG)

Art. 61 Bauabnahme

Art. 62 Besondere Pflichten im Interesse der technischen Gewässeraufsicht (Abweichend von § 91 Satz 1 WHG)

Teil 6
Zuständigkeit, Verfahren

Art. 63 Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Art. 64 Besondere Zuständigkeit bei integrierten Verfahren (Abweichend von § 19 Abs. 2 WHG)

Art. 65 Private Sachverständige

Art. 66 Prüflaboratorien

Art. 67 Antragstellung, Pläne

Art. 68 Zusammentreffen mehrerer Erlaubnis- oder Bewilligungsanträge

Art. 69 Verfahrensbestimmungen (Abweichend von § 18 Abs. 2, § 21 Abs. 1, § 70 Abs. 1 WHG)

Art. 70 Erlaubnis mit Zulassungsfiktion

Art. 71 Vorläufige Anordnung, Beweissicherung

Art. 72 Sicherheitsleistung

Art. 73 Erlass von Rechtsverordnungen, Aufstellung von Plänen

Teil 7
Bußgeldbestimmung

Art. 74 Ordnungswidrigkeiten

Teil 8
Schlussbestimmungen

Art. 75 Alte Rechte und alte Befugnisse (Zu § 20 WHG)

Art. 76 Einschränkung von Grundrechten

Art. 77 Inkrafttreten

Anlage 1

Anlage 2 (zu Art. 59)

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