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Vorschrift Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

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  • Vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2023 (GVBl S. 22)

  • Vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (GVBl S. 224)

  • Vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl S. 683)

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Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bayern

Vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731), zuletzt geändert durch Artikel 13a Absatz 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl S. 371, 373)

Hinweis der Redaktion:

Änderungen durch Artikel 13a Absatz 1 des Gesetzes zur Stärkung des Radverkehrs in Bayern vom 24. Juli 2023 (GVBl S. 371, 373) treten gem. Artikel 14 Absatz 2 am 1. Februar 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.317740

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 1
Grundsatzvorschriften

Art. 1 Geltungsbereich

Art. 2 Bestandteile der Straßen

Art. 3 Einteilung der Straßen, Verordnungsermächtigung

Art. 4 Ortsdurchfahrten

Art. 5 (aufgehoben)

Art. 6 Widmung

Art. 7 Umstufung

Art. 8 Einziehung

Art. 9 Straßenbaulast

Art. 10 Sicherheitsvorschriften

Abschnitt 2
Eigentum

Art. 11 Eigentumsübergang

Art. 12 Grundbuchberichtigung und Vermessung

Art. 13 Ausübung des Eigentums am Straßengrund und Erwerbspflicht

Abschnitt 3
Gemeingebrauch und Sondernutzung

Art. 14 Gemeingebrauch

Art. 15 Beschränkungen des Gemeingebrauchs

Art. 16 Verunreinigung

Art. 17 Straßenanlieger

Art. 18 Sondernutzung nach öffentlichem Recht, Verordnungsermächtigung

Art. 18a Sondernutzung für stationsbasiertes Carsharing

Art. 18b Unerlaubte Sondernutzung

Art. 19 Zufahrten

Art. 20 (aufgehoben)

Art. 21 Vorrang anderer Genehmigungsverfahren

Art. 22 Sondernutzung nach bürgerlichem Recht

Art. 22a Abweichende Regelungen

Abschnitt 4
Anbau an Straßen und Schutzmaßnahmen

Art. 23 Errichtung baulicher Anlagen

Art. 24 Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen

Art. 25 (aufgehoben)

Art. 26 Freihaltung von Sichtdreiecken

Art. 27 Baubeschränkungen für geplante Straßen

Art. 27a Entschädigung wegen Baubeschränkungen

Art. 27b Veränderungssperre

Art. 28 (aufgehoben)

Art. 29 Schutzmaßnahmen

Art. 30 Bepflanzungen, Straßenbegleitflächen

Abschnitt 5
Kreuzungen und Umleitungen

Art. 31 Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen

Art. 32 Kosten für Kreuzungen öffentlicher Straßen, Verordnungsermächtigung

Art. 32a Kreuzungen mit Gewässern

Art. 33 Unterhaltung der Straßenkreuzungen, Verordnungsermächtigung

Art. 33a Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern

Art. 34 Umleitungen

Abschnitt 6
Planfeststellung und Enteignung

Art. 35 Planungen

Art. 36 Planfeststellung, vorläufige Anordnung

Art. 36a Duldungspflichten

Art. 37 Umweltverträglichkeitsprüfung

Art. 38 Verwaltungsverfahren

Art. 39 Zuständigkeiten im Planfeststellungsverfahren

Art. 39a Planergänzung und ergänzendes Verfahren

Art. 40 Enteignung

Zweiter Teil
Träger der Straßenbaulast für Staatsstraßen und Kreisstraßen

Art. 41 Träger der Straßenbaulast

Art. 42 Träger der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten, Verordnungsermächtigung

Art. 43 (aufgehoben)

Art. 44 Straßenbaulast Dritter

Art. 45 Unterhaltung von Straßenteilen bei fremder Straßenbaulast

Dritter Teil
Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen

Abschnitt 1
Gemeindestraßen

Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen

Art. 47 Straßenbaulast für Gemeindestraßen

Art. 48 Gemeindeaufgaben für Ortsdurchfahrten mit geteilter Straßenbaulast

Art. 49 Kostenausgleich bei Gemeindeverbindungsstraßen

Art. 50 (aufgehoben)

Art. 51 Gemeindliche Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht, Verordnungsermächtigung

Art. 52 Straßennamen und Hausnummern

Abschnitt 2
Sonstige öffentliche Straßen

Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen

Art. 54 Straßenbaulast und Eigentum an öffentlichen Feld- und Waldwegen, Verordnungsermächtigung

Art. 54a Straßenbaulast an beschränkt-öffentlichen Wegen

Art. 55 Straßenbaulast für Eigentümerwege

Art. 56 Gemeinsame Vorschriften für sonstige öffentliche Straßen

Abschnitt 3
Straßen in gemeindefreien Gebieten

Art. 57 Straßenbaulast in gemeindefreien Gebieten

Vierter Teil
Aufsicht und Zuständigkeiten

Art. 58 Straßenbaubehörden, Verordnungsermächtigung

Art. 59 Verwaltung der Kreisstraßen, Verordnungsermächtigung

Art. 60 Fachtechnische Bedienstete

Art. 61 Straßenaufsichtsbehörden

Art. 62 Straßenaufsicht

Art. 62a Behörden nach dem Bundesfernstraßengesetz, Verordnungsermächtigung

Art. 63 Straßenstatistik

Art. 64 Technische Vorschriften, Verordnungsermächtigung

Fünfter Teil
Ordnungswidrigkeiten

Art. 65 (aufgehoben)

Art. 66 Bußgeldvorschriften

Sechster Teil
Übergangs- und Schlußvorschriften

Art. 67 Straßen- und Bestandsverzeichnis (Übergangsvorschrift zu Art. 3)

Art. 68 Übergangsregelung

Art. 69 Inkrafttreten

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