Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bayern
Vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731), zuletzt geändert durch Artikel 13a Absatz 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl S. 371, 373)
Änderungen durch Artikel 13a Absatz 1 des Gesetzes zur Stärkung des Radverkehrs in Bayern vom 24. Juli 2023 (GVBl S. 371, 373) treten gem. Artikel 14 Absatz 2 am 1. Februar 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: