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Vorschrift Bayerisches Landesplanungsgesetz

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  • Vom 25. Juni 2012 (GVBl S. 254), zuletzt geändert am 26. März 2019 (GVBl. S. 98, 128)

  • Vom 25. Juni 2012 (GVBl S. 254), zuletzt geändert am 22. Dezember 2015 (GVBl S. 470)

  • Vom 25. Juni 2012 (GVBl S. 254), geändert am 22. Juli 2014 (GVBl S. 286, 320)

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Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Bayern

Vom 25. Juni 2012 (GVBl S. 254), zuletzt geändert am 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 675)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.561451

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Art. 1 Aufgabe und Instrumente der Landesplanung

Art. 2 Begriffsbestimmungen

Art. 3 Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung

Art. 4 Zielabweichungsverfahren

Teil 2
Materielle Planungsvorgaben

Art. 5 Leitziel und Leitmaßstab der Landesplanung

Art. 6 Grundsätze der Raumordnung

Teil 3
Organisation der Landesplanung

Art. 7 Landesplanungsbehörden

Art. 8 Regionale Planungsverbände

Art. 9 Verbandssatzung

Art. 10 Organe der Regionalen Planungsverbände

Art. 11 Aufsicht über die Regionalen Planungsverbände

Art. 12 Kostenerstattung an die Regionalen Planungsverbände

Art. 13 Landesplanungsbeirat

Teil 4
Raumordnungspläne

Art. 14 Grundlagen

Art. 15 Umweltbericht

Art. 16 Beteiligungsverfahren

Art. 17 Abwägung

Art. 18 Bekanntgabe

Art. 19 Inhalt des Landesentwicklungsprogramms

Art. 20 Ausarbeitung und Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms

Art. 21 Inhalt der Regionalpläne

Art. 22 Ausarbeitung und Aufstellung der Regionalpläne

Art. 23 Planerhaltung

Teil 5
Sicherungsinstrumente der Landesplanung

Art. 24 Gegenstand, Zweck und Erforderlichkeit von Raumordnungsverfahren

Art. 25 Einleitung, Durchführung und Abschluss von Raumordnungsverfahren

Art. 26 Vereinfachtes Raumordnungsverfahren

Art. 27 Landesplanerische Stellungnahme

Art. 28 Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen

Art. 29 Raumordnerische Zusammenarbeit

Teil 6
Sonstige Vorschriften

Art. 30 Mitteilungs- und Auskunftspflicht

Art. 31 Raumbeobachtung

Art. 32 Unterrichtung des Landtags

Art. 33 Anpassungsgebot, Ersatzleistung an die Gemeinden

Art. 34 Verwaltungskosten

Teil 7
Schlussbestimmungen

Art. 35 Unanwendbarkeit des Raumordnungsgesetzes

Art. 36 Übergangsbestimmungen

Art. 37 Inkrafttreten

Anlage 1 (zu Art. 15 Abs. 2 Satz 2)

Anlage 2 (zu Art. 15 Abs. 4 Satz 1)

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