logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender
  • Gesamtverzeichnis
  • LBW Kunden
  • Übersichten
  • Mein Rechtskataster
Vorschrift Baunutzungsverordnung

Aktuelle Fassung

  • Die aktuelle Fassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs

Weitere Fassungen/ Versionsvergleich

Änderungstext dieser Fassung anzeigen

Diese Fassung vergleichen

Weitere Fassungen

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)

Rechtssprechung zu: BauNVO
  • BVerwG: Wohnbebauung; Geruchsimmissionen, Urt. v. 15.09.2022

  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
  •  

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Bund

In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1144099

Auf Grund des Artikels 4 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) wird nachstehend der Wortlaut der Baunutzungsverordnung in der seit dem 1. Oktober 2017 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132),
  2. das am 29. September 1990 in Kraft getretene Gesetz vom 23. September 1990 in Verbindung mit Anlage I Kapitel XIV Abschnitt II Nummer 2 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1124),
  3. den am 1. Mai 1993 in Kraft getretenen Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466),
  4. den am 20. September 2013 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548),
  5. den am 13. Mai 2017 in Kraft getretenen Artikel 2 des eingangs genannten Gesetzes.

Erster Abschnitt
Art der baulichen Nutzung

§ 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete

§ 2 Kleinsiedlungsgebiete

§ 3 Reine Wohngebiete

§ 4 Allgemeine Wohngebiete

§ 4a Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)

§ 5 Dorfgebiete

§ 5a Dörfliche Wohngebiete

§ 6 Mischgebiete

§ 6a Urbane Gebiete

§ 7 Kerngebiete

§ 8 Gewerbegebiete

§ 9 Industriegebiete

§ 10 Sondergebiete, die der Erholung dienen

§ 11 Sonstige Sondergebiete

§ 12 Stellplätze und Garagen

§ 13 Gebäude und Räume für freie Berufe

§ 13a Ferienwohnungen

§ 14 Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

§ 15 Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen

Zweiter Abschnitt
Maß der baulichen Nutzung

§ 16 Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung

§ 17 Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung

§ 18 Höhe baulicher Anlagen

§ 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche

§ 20 Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche

§ 21 Baumassenzahl, Baumasse

§ 21a Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen

Dritter Abschnitt
Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche

§ 22 Bauweise

§ 23 Überbaubare Grundstücksfläche

Vierter Abschnitt

§ 24 (weggefallen)

§ 25 Fortführung eingeleiteter Verfahren*

§ 25a Überleitungsvorschriften aus Anlass der zweiten Änderungsverordnung

§ 25b Überleitungsvorschrift aus Anlass der dritten Änderungsverordnung

§ 25c Überleitungsvorschrift aus Anlass der vierten Änderungsverordnung

§ 25d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts

§ 25e Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland

§ 26 (Berlin-Klausel)

§ 26a Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands

§ 27 (Inkrafttreten)

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2018 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück