Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Bund
Vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 186 S. 3)
Die Änderungen durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs vom 12. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 184S) treten gem. Artikel 4 Satz 2 desselben Gesetzes am 14. Januar 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Die Änderungen durch Artikel 1 Nummer 16 des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 3. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 176 S. 1) treten gemäß Artikel 6 Absatz 1 desselben Gesetzes am 6. Januar 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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