Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2970), zuletzt geändert durchn Artikel 28 des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 272)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 70).
Die Änderungen durch Artikel 25 des Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz - 8. SGB IV-ÄndG) vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759) treten gemäß Artikel 34 Absatz 7 desselben Gesetzes am 28. Juni 2025 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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