Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
Vom 11. Dezember 2007, GV. NRW. S. 138, zuletzt geändert am 8. Juli 2016, GV. NRW. S. 599, 617
Aufgrund des § 2a des Landeswassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 463), wird im Einvernehmen mit dem für Umweltschutz zuständigen Ausschuss des Landtags verordnet:
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: