Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Februar 2012 (BAnz S. 623), zuletzt geändert am 19. Juni 2017 (BAnz AT 23.06.2017 B2)
Nach Artikel 84 Abs. 2 des Grundgesetzes wird folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen:
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