Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2009 (BAnz. S. 4005), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verwaltungsvorschrift vom 17. Juli 2019 (BAnz AT 23.07.2019 B2)
Nach Artikel 84 Abs. 2 des Grundgesetzes wird folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen:
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